Wahlvermächtnis

[942] Wahlvermächtnis, ein Vermächtnis, bei welchem es von einer zu treffenden Wahl abhängt, was der Bedachte erhält (Bürgerl. Gesetzb. § 2154).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 942.
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