[942] Wahlvergehen, die Verletzungen der zum Schutze des Wahlrechts erlassenen Vorschriften; es gehören dahin die Wahlfälschung, die Wahlbestechung (s.d.) und die Verhinderung eines Wahlberechtigten, sein Wahlrecht auszuüben (Reichsstrafgesetzb. §§ 107-109).