[942]Waisenhaus, öffentliche Anstalt, in denen elternlose Kinder (Waisen), bes. der ärmern Klasse, untergebracht werden; berühmt das von A. H. Francke (s.d.) 1698 zu Halle errichtete W. (S. auch Militärwaisenhäuser und Fechtschulen.)
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 942.