[824] Waisenhaus, Gebäude für Unterricht und sittliche Erziehung von Kindern beiderlei Geschlechts, mit dem Zwecke, die Zöglinge für den späteren Lebensberuf geeignet vorzubereiten.
Die älteren Anstalten bilden Gebäudegruppen zur Unterbringung sämtlicher Zöglinge, nach den Geschlechtern getrennt. Das neuere System zieht einzelne kleine Familienhäuser vor, in welchen je zehn Kinder unter einem Vater oder einer Mutter vereint wohnen; dazu gehört ein gemeinsames Schulgebäude und Verwaltungshaus. Bei großen Anstalten sind folgende Räume nötig: Im Erdgeschoß: a) Speisesäle mit den Wirtschaftsräumen; b) Schulzimmer, welche jedoch in manchen Städten, wo gute Schulen vorhanden, in Wegfall kommen; c) Werkstätten; d) Verwaltung. In einem oder zwei Obergeschossen: e) Wohn-, Schlaf- und Waschräume; f) Krankenzimmer und Bäder; g) Wohnungen für den Vorstand und das Erziehungspersonal. Bei den Gebäuden sind große freie Plätze für Spiel und Turnübungen mit gedeckten Hallen zu gleichem Zweck nötig; ferner Gärten und Gelände zum Betrieb von Feld- und Gartenarbeit.
Literatur: [1] Baukunde des Architekten, Berlin 1900, Bd. 2, 4. Teil. [2] Handbuch der Architektur, 4. Teil, 5. Halbbd., 2. Heft.
Weinbrenner.