[949]Wandelgeschäft, diejenigen Börsengeschäfte, bei denen sich der Käufer das Recht vorbehält, die gekauften Werte an einem beliebigen Tage innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu verlangen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 949.