Wandelgeschäft

[949] Wandelgeschäft, diejenigen Börsengeschäfte, bei denen sich der Käufer das Recht vorbehält, die gekauften Werte an einem beliebigen Tage innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu verlangen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 949.
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