Wappen

[950] Wappen, bleibende (erbliche), nach bestimmten heraldischen Regeln festgestellte Merkzeichen (meist in Schildform) für ganze Familien (Geschlechts-W.; s. auch Allianzwappen) und deren Besitz (Herrschafts-W., Landes-W.) oder eines Amtes (Amts-W.), einer Zunft (Zunft-W.). Hauptstück des W. ist der Schild mit Krone (Helm, Hut), Schildhaltern, Wappenmantel, Wappenspruch. (S. auch Blasonieren.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 950.
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