[961] Wegeordnungen, Wegegesetze, die Gesetze, welche die öffentlichen Wege und die an denselben bestehenden Rechtsverhältnisse betreffen, in Deutschland Landesgesetze; dem Reiche steht nach der Reichsverfassung Art. 4, Nr. 8, die Gesetzgebung über die Herstellung von Landstraßen im Interesse der Landesverteidigung und des öffentlichen Verkehrs zu.