[12] Landesverteidigung, sämtliche Maßnahmen zur Abwehr eines feindlichen Heers. In Deutschland (Preußen) bestand 1873-98 eine Landesverteidigungskommission zur Begutachtung aller für die L. zu treffenden Einrichtungen (Bau und Schleifung von Festungen, Küstenbefestigung, Neuorganisationen etc. im Heerwesen). In Österreich-Ungarn bestehen Ministerien für L. in Wien und Budapest.