[962] Wehrpflicht, allgemeine, die durch Gesetz geregelte, für jeden Staatsangehörigen bestehende Verpflichtung zum Kriegsdienst, im Gegensatz zur Werbung (s.d.). Über die W. in den einzelnen Staaten s. die betr. Beilagen. [S. auch Beilage: ⇒ Heere und Flotten.] – Vgl. Rott, »Die W. im Deutschen Reiche« (2 Bde., 1890-96).