[462] Wehrpflicht, gesetzliche Verpflichtung zum Kriegsdienst, in Deutschland vom 17.45. Lebensjahr, zerfällt in Dienstpflicht (20.39. Jahr Pflicht zum Dienst in Heer oder Marine, die sich teilt in aktive Dienstpflicht, Reserve-, bez. Marinereservepflicht, Land-, bez. Seewehrpflicht, Ersatz-, bez. Marineersatzreservepflicht) und Landsturmpflicht. Militärpflicht ist die Pflicht, sich der Aushebung zu unterziehen. Vgl. die Artikel: Wehrsystem, Landwehr, Reserve, Ersatzreserve, sowie das Heerwesen der einzelnen Länder.