[995] Wohnungsrecht (lat. habitatĭo), ein persönliches Servitut (s.d.), das dingliche Recht an einem Grundstück auf Wohnbenutzung, das gegen einen jeden Besitzer oder Inhaber des Grundstücks geltend gemacht werden kann, im Unterschied von dem nur obligatorischen Mietrecht (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 1093).