[1017] Zeitungen, periodisch, d.h. meist täglich ein- oder mehrmals erscheinende Druckschriften; im engern Sinne nur solche mit polit. Inhalt, im weitern Sinne auch solche, die neue Erscheinungen auf andern Gebieten behandeln (Handels-, Gewerbs-, Literatur-, Kunst-Z. etc.). Die ersten Spuren von Z. (wöchentlichen Korrespondenzen, auch handschriftlicher Art) finden sich um die Mitte des 16. Jahrh. in Venedig, dann in Köln, Frankfurt a. M., Straßburg. Die nachweisbar älteste wirkliche deutsche Z. ist die Straßburger (»Relation etc.«), die vor 1609 als Wochenblatt erschien; sechsmal in der Woche erschien zuerst 1660 die »Leipziger Zeitung«. Infolge der polit. Ereignisse im 18. und Anfang des 19. Jahrh. durch Zensurmaßregeln gehemmt, entwickelte sich mit der Erklärung der Preßfreiheit (s. Presse) um die Mitte des 19. Jahrh. das Zeitungswesen in ungeahntem Maße, so daß man in neuester Zeit mit Hilfe maschinentechnischem Fortschritts (Rotationsschnellpressen) zu dreimal täglich erscheinenden und illustrierten Tages-Z. gelangte. Zeitungskataloge von Rud. Mosse, Haasenstein & Vogler u.a. – Vgl. Salomon, »Geschichte des deutschen Zeitungswesens« (3 Bde., 1889-1905).