[1022] Zession (lat.), die Abtretung einer Forderung an einen dritten (Zessionār), damit dieser sie für seine Rechnung statt des bisherigen Gläubigers (Zedenten) gegen den Schuldner geltend mache. – Zessibel, abtretbar; Zessibilität, Abtretbarkeit; zessieren, aufhören, wegfallen.