[41] Act. Lat. actus, eine Handlung; eine Abtheilung des Drama's, Aufzug; eine Amtsverrichtung. Eine Acte ist die Urkunde einer Verhandlung; Parlamentsacte, ein Beschluß der Volksvertreter. Der Ausdruck »ad acta« legen, bezeichnet, daß Etwas ganz abgemacht und zurückgelegt ist. Actie ein Handlung- oder Antheilsschein, eine Versicherung des eingelegten Capitals.
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