[31]Aebtissin ist die Vorsteherin eines Nonnenklosters, welche beinahe dieselben Rechte wie ein Abt genießt. Auch sie haben oft fürstlichen Rang, dürfen aber nur im alleräußersten Nothfalle sich außerhalb des Klosters begeben. s. Abt.
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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 31.