[115] Ahnen werden Vorältern überhaupt und besonders adelige genannt. Sie werden in aufsteigender Linie so gezählt, daß Vater und Mutter, zwei Ahnen, die Großältern väterlicher und [115] mütterlicher Seite vier Ahnen u. s. w. bilden. Ahnenthum und Ahnenprobe kamen in Deutschland seit dem 15. Jahrhundert auf. Zur Führung der letztern gehört die Ahnentafel, welche in ununterbrochner Reihe die rechtmäßige Abstammung der adeligen Ahnen enthält, so viele davon nach der jedesmaligen Ahnenprobe zu beweisen sind, mit Namen, Titel und Wappen jeder einzeln darin aufgeführten Person. Gewöhnlich ward nur der von gutem Adel gehalten, welcher seine acht Ahnen nachweisen konnte. Gefordert wurde die Ahnenprobe zur Zulassung bei Turnieren, zur Aufnahme in adelige Ritterorden, in Domstifter, in Damenstifter und zur Erwerbung von Kammerherrnstellen.