[234] Cabinet, 1) ein kleineres Behältniß neben einem größern Zimmer, dient als Spielgemach, Toilette, Buffet, Garderobe etc. 2) In Palästen, Wohn- oder Arbeitszimmer, letzteres namentlich für regierende Fürsten, zugleich Versammlungsort der höchsten Staatsbeamten, die sich hier mit dem Herrscher in Regierungsangelegenheiten besprechen; daher das Cabinet von St. Cloud, von St. James s. v. wie der französische, englische Hof, das französische, englische Ministerium, die Regierung. 3) Cabinet, ein Zimmer zur Aufbewahrung von Kostbarkeiten, Raritäten etc. Münzcabinet, Antikencabinet, Naturaliencabinet. Cabinetsbefehl, Cabinetsorder, eine Verfügung, die unmittelbar vom Regenten aus dessen Cabinet hervorgeht.[234]