[391] Emancipation, Entlassung oder Losgebung einer Person oder Sache aus der ihr bis dahin übergeordneten Gewalt; wodurch sich Jemand zugleich des Eigenthums- oder Herrscherrechtes über dieselbe begab. Wenn bei den Römern ein Kind aus der väterlichen, ein Sklave aus der Gewalt seines Herren entlassen wurde, so war er emancipirt. Man spricht von einer Emancipation der Katholiken (in Irland), der Negersklaven etc., wodurch diese von[391] frühern gesetzlichen Beschränkungen befreit und ihnen mit den übrigen Staatsbürgern gleiche Rechte eingeräumt wurden.