[499] Ohrenbeichte, im Jahre 1215 von Papst Innocenz III. angeordnet und nur bei den Katholiken gebräuchlich, besteht in dem geheimen Bekenntnisse aller Sünden, welches dem Priester im Beichtstuhle abgelegt wird, wenn der Beichtende zum Genusse des heiligen Abendmahls gelangen will. Der Beichtvater pflegt das Beichtkind über alle Umstände der gebeichteten Sünden zu befragen und nach Verhältniß derselben seine Ermahnungen als auch die Büßungen einzurichten, welche er dem Beichtenden als eine Bedingung der Absolution auferlegt. Der Beichtende darf keine Sünde unerwähnt lassen, der Beichtvater dagegen ist verpflichtet, die abgelegte Beichte, welche bei den Katholiken eins der sieben Sakramente ausmacht, streng geheim zu halten (s. Beichte).
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