[2] Absicht (Intention) ist die bewußte Anstrebung eines Zieles und auch das, worauf es bei einer Willenshandlung abgesehen ist, das bewußt Bestimmende derselben, das eigentliche, directe Motiv. Nach den Scholastikern ist Absicht (intentio) ein »virtutis appetitivae actus«, »actus voluntatis« (THOMAS, Verriet. 22, 13c). Es gibt intentio absoluta, actualis, habitualis, animalis, bona, mentalis, ferner intentio prima und secunda naturae (4 sent. 36, 1, 1 ad 2; Verit. 23, 2c). Nach CHR. WOLF ist Absicht »dasjenige, was wir durch unser Wollen zu erhalten gedenken« (Vern. Ged. I, § 910). MEINONG teilt die Absichten oder »Willens-Objecte« in egoistische, altruistische und neutrale ein (Wertth. S. 95 f.). SIGWART erklärt: »Wo die Möglichkeit der Ausführung als vorhanden angenommen, aber der bestimmte Weg zum Ziel noch nicht gefunden ist oder nicht sofort betreten oder wenigstens nicht mit einem Schritt zurückgelegt werden kann, existiert der bejahte Zweck als Absicht« (Kl. Schr. II2, 150).