[64] Apprehension (apprehensio): Erfassung, Auffassung eines Vorstellungsinhalts, Erhebung desselben ins erkennende Bewußtsein, Begreifen. Die Scholastiker sprechen von einem »actus apprehensivus« (PRANTL, Gesch. d. Log. III, 333). Die »simplex apprehensio« ist stets wahr, weil sie noch kein Urteil enthält (l.c. IV, 15). »Apprehensio absoluta« (= simplex) und »apprehensio[64] inquisitiva« unterscheidet THOMAS (Sum. th. I, II, 30, 3 ad 2). SUAREZ unterscheidet eine sinnliche und intellectuelle »simplex apprehensio« (De an. III, 6). Die Logik von PORT-ROYAL erklärt: »apprehensionem dicimus simplicem rerum, quae menti sistuntur, contemplationem« (Einl.). CHR. WOLF bestimmt die »apprehensio simplex« als »attentio ad rem sensui vel imaginationi praesentem seu rnenti quomodocunque repraesentatam« (Log. § 33).
KANT nennt Apprehension die »unmittelbar an den Wahrnehmungen ausgeübte Handlung« der productiven Einbildungskraft (Kr. d. r. V. S. 130), die a priori ausgeübt wird, indem sie die Raum- und Zeitvorstellung erst erzeugt (l.c. S. 116). Sie ist also eine Bedingung aller Erfahrung (l.c. S. 133). »Jede Anschauung enthält ein Mannigfaltiges in sich, welches doch nicht als ein solches vorgestellt werden würde, wenn das Gemüt nicht die Zeit in der Folge der Eindrücke aufeinander unterschiede: denn als in einem Augenblick enthalten kann jede Vorstellung niemals etwas anderes als absolute Einheit sein. Damit nun aus diesem Mannigfaltigen Einheit der Anschauung werde (wie etwa in der Vorstellung des Raumes), so ist erstens das Durchlaufen der Mannigfaltigkeit und dann die Zusammennehmung derselben notwendig, welche Handlung ich die Synthesis der Apprehensionnenne, weil sie geradezu auf die Anschauung gerichtet ist, die zwar ein Mannigfaltiges darbietet, dieses aber als ein solches, und zwar in einer Vorstellung enthalten, niemals ohne eine dabei vorkommende Synthesis bewirken kann« (l.c. S. 115).