Ausschaltung

[113] Ausschaltung, Gesetz der. »Nach diesem Gesetz bewirkt die bei dem simultanen oder successiven Zusammenhang dreier Inhalte a, b und c entstandene Reproductionstendenz zwischen a und c, daß allmählich c direct durch a, ohne Vermittlung von b, erregt wird« (KÜLPE, Gr. d. Psych. S. 213). Dadurch geht z.B. das mittelbare in das unmittelbare Wiedererkennen über (s. d.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 113.
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