[432]Heautonomie: Selbstgesetzgebung. Neben der Autonomie (s. d.) des Verstandes und der Vernunft lehrt KANT eine »Heautonomie« der Urteilskraft, durch welche diese sich selbst ein Gesetz gibt (Üb. Philos. überh. S. 160).
Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 432.