[92]Pflichtbewußtsein, Pflichtgefühl: das gefühlsmäßige oder das deutliche Bewußtsein um das Pflichtgemäße, um die Verpflichtung, allgemein und in einem besondern Falle. Vgl. Pflicht.
Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 92.