Saltus

[276] Saltus: Sprung (logischer) als Beweislücke oder als »saltus in concludendo« (Sprung im Schließen), Auslassung einer Prämisse. »Bin solcher Sprung ist rechtmäßig (legitimus), wenn ein jeder die fehlende Prämisse leicht[276] hinzudenken kann. unrechtmäßig (illegitimus) aber, wenn die Subsumtion nicht klar ist« (KANT, Log. S. 21).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 276-277.
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