[276] Saltus: Sprung (logischer) als Beweislücke oder als »saltus in concludendo« (Sprung im Schließen), Auslassung einer Prämisse. »Bin solcher Sprung ist rechtmäßig (legitimus), wenn ein jeder die fehlende Prämisse leicht[276] hinzudenken kann. unrechtmäßig (illegitimus) aber, wenn die Subsumtion nicht klar ist« (KANT, Log. S. 21).