Wahrnehmungsurteile

[707] Wahrnehmungsurteile sind Urteile, welche Aussagen über Wahrnehmungen (s. d.) enthalten, sich auf das persönliche Erlebnis von Vorgängen der Außen- oder Innenwelt beziehen, im Unterschiede von eigentlichen Erfahrungs- und Begriffsurteilen, die sich auf verstandesmäßig-wissenschaftlich[707] festgestellte, objectiv-allgemeingültige Verhältnisse beziehen. Über KANT, der diese Unterscheidung im kriticistischen Sinne begründet, s. Erfahrungsurteil. – Nach H. CORNELIUS ist das Wahrnehmungsurteil als Association eines Wortes an das Wiedererkennen eines Inhaltes zu definieren (Einl in d. Philos. S. 236). Nach W. JERUSALEM sind Wahrnehmungsurteile Urteile, »deren Vorstellungsinhalt durch sinnliche Wahrnehmung gegeben ist« (Urteilsfunct. S. 107). Durch sie wird der sinnlich gegebene Stoff geformt und gegliedert (l. c. S. 130). Vgl. SIGWART, Log. I2, 396 ff., II2, 328 ff.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 707-708.
Lizenz:
Faksimiles:
707 | 708
Kategorien: