[415] berechtigen, s. befugen. – zu größerer Hoffnung b., maioris spei esse: etw. zu fordern berechtigt sein, alqd suo iure postulare. – Berechtigung, s. Befugnis. – die B., aus der Gens herauszuheiraten, enuptio: die B., sich selbst den Vormund zu wählen, tutoris optio.