[810] beneficiārius (benificiārius), a, um (beneficium), zur Wohltat gehörig, als Wohltat anzusehend, res, Sen. ep. 90, 2. – Häufiger subst., beneficiāriī, ōrum, m. (sc. milites), Soldaten, die durch besondere Vergünstigung ihres Befehlshabers von den härteren Arbeiten des Dienstes (Schanzenwerfen, Wasserholen, Furagieren usw.) befreit waren, Freisoldaten, Gefreite, beneficiarii superiorum exercituum, Caes. b. c. 3, 88, 4. – Sie hatten gew. die Wache bei der Person des Befehlshabers, Caes. b. c. 1, 75, 2, die Untersuchung militärischer Vergehungen, Inscr., u. andere Ehrendienste; vgl. Salmas. Spart. Hadr. 2, 6.