[559] Beneficiarĭus (röm. Alt.), 1) ein vom Feldherrn, Kriegstribun u. A. Begünstigter, solche waren auch die, welche vor dem Ende der Dienstzeit entlassen wurden od., als freiwillig Eingestellte, von Wachen, Schanzen u. dergl. Arbeiten befreit waren od. 2) durch eine Belohnung (s.d.) Ausgezeichnete; namentlich ein zu einer höheren Stelle Beförderter; 3) unter den Kaisern u. wieder im Mittelalter Einer, der ein Beneficium (s.d.) genoß, z.B. Besitzer einer Pfründe, Lehnsmann; 4) Beamter, welcher die Gnadensachen ausfertigte; 5) Einnehmer gewisser Staatseinnahmen.