stipulatio

[2805] stipulātio, ōnis, f. (stipulor), die förmliche Anfrage bei jmd. ob er etw. förmlich angeloben wolle, die Stipulation, der Kontrakt, der dadurch entsteht, daß ich jmd. frage: »versprichst du das und das usw.?« und er antwortet »ich verspreche es (spondeo)«, die verlangte Angelobung, das Handgelöbnis, auch im Plur., Cic. u.a.: stip. argentaria, der zwischen dem Auktionsherrn u. dem Auktionator abgeschlossene Vertrag, der darauf hinausgeht, Wertgegenstände zu versilbern, Tab. Pompei., s. Mommsen im Hermes 12, 101 f.

Quelle:
Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Hannover 81918 (Nachdruck Darmstadt 1998), Band 2, Sp. 2805.
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