1 Nach Cäsar VI, 21, heirateten die Germanen nicht vor dem 20. Jahr; viel später aber können sie auch nicht zur Familiengründung geschritten sein, da sonst die strenge Sitte in bezug auf die Keuschheit nicht aufrecht zu halten ist. In einer Gemeinschaft von 100 Familien gehen also von den 100 Familienhäuptern als Krieger die Alten, Invaliden, Kranken und zufällig Behinderten ab, während die ganz jungen Leute vom 14. bis 20. Jahr hinzutreten, was sich wohl annähernd ausgleichen dürfte.
2 Die Abschätzung eines germanischen Dorfes auf etwa 750 Seelen hat jüngst auf dem Wege der prähistorischen Forschung eine merkwürdige Bestätigung erhalten. In der Dissertation von ALB. KIEKEBUSCH »Der Einfluß der römischen Kultur auf die germanische im Spiegel der Hügelgräber des Niederrheins« (Berlin 1908) ist auf Grund der Begräbnisstätte von Darzau die Größe der Ortschaft, die hier ihre Urnen beisetzte auf wenigstens 800 Seelen berechnet. Dagegen allerdings KAUFMANN, Zeitschrift für deutsche Philol. 1908 S. 456.
3 Vgl. BRAUNE, Zeitschr. f. roman. Philol., XXII, S. 212.
4 Paulus, Diaconus II, 9: »nisi ei quas ipse eligere voluisset Langobardorum faras, hoc est generationes vel lineas, tribueret. Factumque est, et annuente sibi rege quas obtaverat Langobardorum praecipuas prosapias, ut cum eo habitarent, accepit.«
5 Cäsars Behauptung (b. Gall. VI. 22), daß bei den Germanen der Mächtigste nicht mehr besitze, als jeder andere, darf nicht wörtlich genommen werden, sondern ist eine rhetorische Übertreibung des Eindrucks, den die Erzählung von dem Agrar-Kommunismus auf den römischen Hörer hervorbringen mußte. Fürsten, sie sich ein Gefolge hielten, es nährten und mit den kostspieligen Waffen ausstatteten, müssen einen bedeutenden Besitz gehabt haben, und Männer wie Ariovist oder Armin und sein Bruder Flavus, die in Rom als vornehme Männer auftraten, sind ohne einen gewissen Reichtum nicht denkbar. In den Augen eines vornehmen Römers sahen sie darum doch nicht viel anders aus, als ein gemeiner Germane, und der Agrar-Kommunismus gab diesem wieder einen so starken wirtschaftlichen Rückhalt, daß Cäsar ganz wohl jene Floskel niederschreiben durfte, ohne daß wir berechtigt oder genötigt sind, sie strikte zu interpretieren und darauf weitere Schlüsse aufzubauen.
6 Tacitus, Ann. 13, 54.
7 Insofern hat RACHFAHL recht, wenn er sagt, Jahrb. f. Nat.-Ökon., Bd. 74, S. 170, Anm., daß ich, indem ich mich für den Hundertschafts-Bau erkläre, doch den Tausendschafts-Gau auf dem Umwege wieder in die germanische Rechtsgeschichte einführe. Es steht gar nichts im Wege, anzunehmen, daß die Römer das Wort »pagus« nicht immer genau in demselben technischen Sinne gebraucht haben, so wenig wie wir das Wort »Bezirk«.
8 Noch unter Ludwig dem Deutschen. RÜBEL, Die Franken und ihre Siedelungen, S. 228.
9 MÜLLENHOFF, Germania, S. 202.
10 Alles dies nach VIERKANDT, Die Volksdichte im westlichen Zentral-Afrika.
11 Vgl. des näheren darüber, sowie über die Fosen, Sugambren, Danduten, Texuandrier, Marsaker und Sturier, Preuß. Jahrb., Bd. 81, S. 478, sowie MUCH, Deutsche Stammsitz. Gegen die Zählung könnte man noch einwenden, daß uns die Namen zwar überliefert und im ganzen und großen auch sicher zu placieren sind, daß aber manche von den Namen nicht sowohl Völkerschaften als bloße Gaue oder Geschlechter bezeichnen mögen. Oft und leicht ist es gewiß geschehen, daß einzelne Geschlechter, die eine starke Zunahme gehabt hatten, sich lostrennten von ihrem alten Stamm und eine eigene neue Völkerschaft bildeten. Aber wenn man aus diesem Grunde einige Namen als unsicher abzieht und die Größe des Durchschnittsgebietes einer Völkerschaft deshalb auf 120 Quadratmeilen anzusetzen wäre, unser Ergebnis wird davon noch nicht berührt, besonders da man auch wieder eine Gegenrechnung aufmachen und einige der genannten Völkerschaften als Bundesstaaten auffassen kann.
12 MÜLLENHOFF, Die Germania, S. 183.
13 Sehr mit Recht sagt Schröder S. 20, Anmerkung 16, man müsse aus dem übereinstimmenden Erscheinen des Hunno in späterer Zeit bei den verschiedensten Stämmen auf seine Existenz in der germanischen Zeit zurückschließen. Ich verstehe deshalb nicht, weshalb Brunner S. 75 in seinem Zitat den Hunno mit einem Fragezeichen versieht, besonders da ich »oder sonstiger Anführer« hinzugefügt habe.
14 Unverständlich ist mir geblieben, inwiefern Schmidt die Acta S. Sabae dafür anführt, daß bei den Gothen die Dörfer untergeordnete Glieder des Gaues gewesen seien. In dem Bericht (Acta Sanctorum, Aprilis II p. 89; der griechische Text im Anhang desselben Bandes p. 2) ist nicht gesagt (wie Schmidt, Gesch. d. deutschen Stämme, p. 93, sagt), daß »die Sippengenossen« den Sabas zu schützen suchten, sondern nur, daß »einige« der Heiden dies versuchten. Irgend ein Schluß auf das Verhältnis von Geschlecht zum Dorf oder des Dorfes zum Gaue ist daraus nicht zu machen.
15 Tacitus, Germ. 6.
16 Tacitus, Ann. 2, 45. Mauritius, G. A. 167. Agathias, Bonn. A, S. 81 cit. Müllenhoff, S. 180, S. 181.
17 Müllenhoff, Germania, S. 179.
18 Die Stelle lautet (Ausg. von Scheffer S. 269) »ἴσον τὸ μέτωπον τῆς παρατἀξεως αὺτῶν καὶ πυχνὸν ὲν ταῖς μάχαις ποιοῦσι, τὰς καὶ ἐπὶ τῶν ἱππων εἰτε πεζῆ σφοδρὰς καὶ ἀκατσχέτους ποιοῦσι, ὡς μόνα τῶν ἁπάντων ἁπάσης δειλίας ἀπεχόμενα.« MÜLLENHOFF Germania S. 179 hat das gerade umgekehrt als eine Phalangenfront ausgelegt und ich bin ihm darin in der ersten Auflage und nach Bd. III S. 286 gefolgt, glaube jedoch jetzt die richtige Auslegung gefunden zu haben. Vgl. die Stelle aus der Taktik Leos Bd. III S. 305. Zu Leos Zeiten, welcher es auch sei (vgl. Bd. III S. 207), existierte der germanische Gevierthaufe nicht mehr. Die Schilderung ist nur aus Mauricius übernommen.
19 Tacitus, Germania Kap. 3. Hist. II, 22. IV, 18. Ammian XVI, 12. XXXI, 7. ED. NORDEN, die germ. Urgeschichte in Tacitus' Germania (1920) S. 125 geheimnißt mir etwas zu viel in den »Schildgesang« hinein.
20 Plutarch Marius Kap. 25 wird uns von der Schlachtordnung der Cimbern erzählt, sie sei ebenso tief wie breit bewesen, und es mag sein, daß hier die Vorstellung von germanischen Gevierthaufen zugrunde liegt. Da aber von diesem Gevierthaufen behauptet wird, er sei 30 Stadien (3/4 Meilen) breit und tief gewesen und auch sonst die ganze Erzählung von Fabeln durchsetzt ist, so ist der Zeugniswert gering.
21 Die Schilderung bei Dio 38, 49, 50 ist eine bloße rhetorische Ausmalung und darf nicht historisch verwertet werden.
22 Nach KIEKEBUSCH, Der Einfluß ... S. 64 bezieht sich das nur auf die Rhein-Germanen. Die Elb-Germanen seien nach Ausweis der Funde reich an Eisen gewesen und überhaupt den Rhein-Germanen an Kultur überlegen.
23 Vorzüglich ist die 1916 in Kossinnas Mannus-Bibliothek erschienene breitangelegte Untersuchung »Die Bewaffnung der Germanen in der älteren Eisenzeit etwa von 700 v.Chr. bis 200 n.Chr.« von MARTIN JAHN (Würzburg, Curt Kabitzsch). Der Verfasser dehnt, um den etwaigen Einfluß in das Germanische festzustellen, seine Untersuchung auf das keltische und römische Waffenwesen aus. Die Schilde sind nach dem Gräber-Befund so leicht und dünn, daß sie einen kräftigen Lanzenstoß oder Schwertschlag kaum aushalten konnten. Dafür aber hatten sie einen metallenen Buckel, der in seiner höchsten Form in eine Stange ausläuft mehr als 12 cm hoch. Das kann kaum anders ausgelegt werden, als daß die Germanen den Schild nicht sowohl zum passiven Parieren, wie die Römer, verwandt, sondern aktiv mit ihm agiert, die feindlichen Stöße und Hiebe nicht sowohl abzuhalten, als abzulenken trachteten, also mit beiden Armen zugleich fochten. Vgl. hoch unten Drittes Buch, Kap. I, dem Excurs über die Heruler. Die Streitaxt hat nach einer brieflichen Mitteilung JAHNS bis 200 n.Chr. gemäß dem Ausweis der Gräber kaum eine Rolle gespielt. Vom 3. und 4. Jahrhundert an wird sie häufiger, namentlich in den Gräbern der Lausitz, wo damals die Bugunder hausten.
24 Sie sind zusammengestellt in der Schrift »Verzeichnis der Abgüsse ... mit Germanen-Darstellungen« von K. Schumacher. 2. Aufl. Mainz 1910.
25 M. Jahn a. v. O. S. 87, S. 216.
26 Germ. 14.
27 Der Erfinder scheint der Humanist Konrad Celtis gewesen zu sein, der seinen Namen »Pickel« so über setzte. OLSHAUSEN, Verh. d. anthrop. Gesellsch. 1894, S. 353.
28 Florus, IV, 12.
29 RITTERLING (Bonner Jahrbücher 1906) will an die Stelle der Yssel die weiter abwärts vom Rhein abzweigende Becht setzen. Für uns hat die Differenz keine Bedeutung.
30 Vellejus, II, 106.
31 Strabo, VII, 1, 3. Vellejus, II, 121.
32 Tacitus, Hist. V, 22.
33 Florus, IV, 12 Praeterea in tutelam provinciarum praesidia atque custodias ubique disposuit, per Mosam flumen, per Albim, per Visurgim. Nam per Rheni quidem ripam quinquaginta amplius castella direxit. Statt »Mosam« will Asbach, Bonner Jahrbücher Heft 85 (1888) S. 28 wohl mit Recht lesen »Amisiam«. Dazu Tacit. ann. I, 38.
34 Es ist daher ein verfehlter Ausdruck, wenn KÖPP, die Römer in Deutschland S. 22, das Vorgehen des Drusus bis an die Elbe nur für einen »vereinzelten flüchtigen Vorstoß« erklärt.
35 Daß die Straße über die Hügel und nicht im Tal entlang ging, erscheint uns heute auffallend, ist aber bei den antiken Straßen nahezu allgemeine Regel. Die römischen Meilensteine in den Rheinlanden, die sich bis heute erhalten haben, beginnen erst mit der Zeit Trajans.
36 Frontin, Strategem. II, 9, 4.
37 Mit Recht sind die Stellen Frontin, Strateg. III, 15, 4, ebenda IV, 7, 8 Bellejus II, 120 und Dios Notiz, daß nur ein römisches Kastell sich gehalten habe, kombiniert worden. Vergl. darüber des weiteren unten die Spezialuntersuchung über die Lage von Aliso am Schluß.
38 SCHUCHARDT, Röm-germ. Forschung in Norddeutschland. Abdr. a.d. N. Jahrb. f. d. klass. Altert. & S. 29. 1900.
39 Ich will nicht unterlassen zu bemerken, daß DAHM (Ravensberger Blätter IV, Nr. 6, 1904) trotzdem an der Möglichkeit festhält, daß hier ein Lager gewesen sei. Dagegen Schuchardt ebenda Nr. 7/8.
40 Vegez III, 8 beschreibt eingehend den Unterschied zwischen einem Marschlager und einem Standlager.
41 MÜLLENHOFF, Germania, S. 436 u. 545, hat nach Erklärungen für einen so unbegreiflich erscheinenden Fehler gesucht und dies auch jenes angeführt, kommt aber schließlich doch auch zu dem Ergebnis, daß Tacitus unrichtige geographische Vorstellungen gehabt habe. Der Versuch, den BREMER in seiner »Ethnographie der germanischen Stämme« (Pauls Grundriß) gemacht hat, durch Völkerschiebungen Ordnung in diese Konfusion zu bringen, hat ebenfalls kein befriedigendes Ergebnis gehabt.
42 Vgl. im letzten Kapitel dieses Bandes »Verpflegung und Train«.
43 So hat bereits Knoke richtig den Zusammenhang erklärt.
44 General F. WOLF, »Die That des Arminius«, hat festgestellt, daß die Gegend von Iburg der Schilderung des Tacitus in jeder Beziehung entspricht. Caecina hätte sich dann bei Osterkappeln oder Bramsche von Germanicus getrennt.
45 Die Kriegszüge des Germanicus, S. 39.
46 Tacitus, II, 6, erzählt die Tatsache, daß auch besonders flache Schiffe gebaut wurden, als ob es in Rücksicht auf die Ebbe so gemacht sei. Richtiger bezieht man es mit KNOKE wohl auf die Schiffe, die möglichst weit die Flüsse hinauffahren können sollten.
47 Ganz unmöglich wäre es nicht, den Rückmarsch eines Teiles dadurch zu erklären, daß sie dem Germanicus als Bedeckung dienten, da er mit seinen Legionen persönlich nach Aliso gekommen war, wo er einen alten, zu Ehren seines Vaters einst errichteten Altar wiederherstellte und durch ein Festspiel einweihte. Eine Reitertruppe, mit der man sich schnell bewegen kann, ist aber in solchen Fällen doch wohl eine noch bessere Bedeckung als die langsam marschierenden Legionen, und insofern spricht immerhin die Wahrscheinlichkeit dafür, daß man die sechs Legionen bei Aliso gelassen und zwei eingeschifft hat.
48 Dies ist der Sinn der Worte »cuncta inter castellum Alisonem ac Rhenum novis limitibus aggeribusque permunita«. Vergl. darüber unten Excurs 3.
49 Dies ist schlagend nachgewiesen von PAUL HÖFER, Der Feldzug des Germanicus i. J. 16. 1885.
50 PAUL HÖFER, Der Feldzug des Germanicus i. J. 16.
51 OTTO DAHM, Oberstleutnant a.D., Die Feldzüge des Germanicus in Deutschland. Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst. Ergänzungsheft XI.
52 Dem Eindruck, daß im Grunde die Basierung auf ein Magazin bei Meppen eine Unmöglichkeit sei, hat sich übrigens auch DAHM selbst nicht ganz entzogen und gibt nachträglich die Möglichkeit, daß die Weser als Proviantstraße benutzt sei, wenigstens als »eine offene Frage« zu (S. 100), ohne jedoch weitere Konsequenzen daraus zu ziehen.
53 STEIN, Beitr. z. Gesch. der Hanse. S. 24, 25.
54 Anmerk. z. 2. Aufl. Diese Stelle hat PREIN, Aliso bei Oberaden, S. 65 mißverstanden, indem er sie so wiedergibt, als ob die »natürliche Schiffbarkeit« nur bis Lippstadt gehe.
55 Mitteil, d. Altertums-Komm. f. Westfalen. Heft II, 1901.
56 Mitteilungen der Altert.-Komm. f. Westfalen, Heft II, S. 212, Anmerkung (1901).
57 Wie fest diese Vorstellungen noch heute wurzeln, kann man daraus abnehmen, daß W. BANG in seiner vortrefflichen Monographie »Die Germanen im römischen Dienst« S. 6 Schlußfolgerungen darauf aufbaut, daß diese Zahl für eine germanische Völkerschaft zu gering sei.
58 Haltern als Aliso verteidigt namentlich SCHUCHHARDT in dem schon angeführten Heft II. der Westf. Altert. Komm. (1901) und von neuem in einem Aufsatz »Zur Alisofrage« in d. Westd. Zeitschr. Bd. 24 (1905). Dazu »Aliso, Führer durch die römischen Ausgrabungen bei Haltern«. 3. Aufl. 1907.
Für Oberaden als Aliso ist eingetreten der Entdecker, Pfarrer O. PREIN Aliso bei Oberaden. 1906 mit Nachtrag dazu.
59 HETTNER, Bericht über die Erforschung des obergermanisch-rätischen Limes (1895) S. 25. Noväsium, Bonner Jahrb., 111 S. 18. Kastelle von 23000 bis 20000m2 (also zwei Hektar) für eine Kohorte sind mehrfach bezeugt, sagt DRAGENDORFF, Archäol. Forsch. i. Deutschland, Deutsche Monatsschr., Märzheft 1906.
60 Die Lager, die A. SCHULTEN vor Numantia festgestellt hat, sind im Verhältnis zur Truppenzahl sehr viel größer als die Lager Cäsars. Das wird so zu erklären sein, daß die Cäsar-Lager, die wir kennen, doch immer nur für kurze Zeit berechnet waren, während man sich bei Numantia von vorn herein auf eine sehr langwierige Aktion einrichtete.
61 Korrespondenzbl. d. Gesamt-Ver. d. d. Gesch.-Vereine 1906, Sp. 405. Auch KOEPP, Die Römer in Deutschland, S. 37.
62 Mit den Spuren, daß auch die Wetterau i. J. 16 nicht aufgegeben, sondern, wenn auch zunächst noch ohne römische Besiedlung, doch römisches Okkupationsgebiet geblieben sei, steht meines Erachtens Tac. Anm. 11, 19 in Widerspruch. Wenn es hier von Claudius heißt: »adeo novam in Germanias vim prohibuit, ut referri praesidia cis Rhenum juberet«, so ist der Ausweg, das nur auf Niedergermanien zu beziehen, doch kaum annehmbar, umso weniger, als auch Germ. cap. 29 »protalit magnitudo populi Romani ultra Rhenum ultraque veteres terminos imperii reverentiam« im Wege steht, und auch Seneca sagt »Rhenus Germaniae modum faciat«. Germanicus hat nicht bloß in Nieder-Germanien, sondern gerade hier in der Wetterau, gegen die Chatten gekämpft. Vgl. HERZOG, Bonn. Jahrb. 1901, Heft 105, S. 67. Wie der Widerspruch aufzuklären, wage ich nicht zu entscheiden.
63 Das behauptet wenigstens GENERAL SCHRÖDER, »Preuß. Jahrb.« Bd. 69, S. 511. Ich habe es jedoch nirgends bestätigt gefunden.
64 Preuß. Jahrb. Bd. 69, S. 514.
65 Das System der Warttürme an den Grenzen und der Feuersignalsierung finden wir bei den Schweizern ganz ähnlich bis ins 18. Jahrhundert. Höchst interessant berichtet darüber auf Grund der Akten und topographischen Untersuchung E. LÜTHI, Die bernische Chuzen oder Hochwachten im 17. Jahrh. 3. Aufl. Bern 1905. A. Francke. Als die Freiburger im Jahre 1448 einen Raubzug ins Bernische machten, wurde das durch die Hochwacht auf dem Guggershorn nach der Hauptstadt gemeldet; der Bernische Landsturm versammelte sich sofort, trat den Freiburgern aber nicht direkt entgegen, sondern verlegte ihnen den Rückweg, brachte ihnen eine Niederlage bei und entriß ihnen die Beute.
Auch zwischen Hirschberg und dem Riesengebierge, bei Arnsdorf finden sich die Reste eines solchen steinernen Wartturms auf einem Hügel, von dem aus man die verschiedenen Gebirgsübergänge beobachten kann; vielleicht aus der Hussitenzeit.
66 MOMMSEN, Röm. Gesch. V, 108, Ammerk., berechnet die Auxilien des obergermanischen Heeres in der domitianisch-trajanischen Epoche auf etwa 10000 Mann. Der rätische Limes war erheblich kürzer und schwächer besetzt als der obergermanische. Die rätischen Truppen, nach Mommsen V, 143, höchstens 10000 Mann im ganzen stark, hatten auch noch die Donaulinie von Regensburg bis Passau zu belegen. Mommsen meint deshalb, die Kastelle seien wohl in Friedenszeiten nur sehr schwach besetzt gewesen. Sie mußten sich aber doch immer gegen einen Überfall behaupten und noch Truppen zur Verfolgung starker Räuberbanden ausschicken können. Die untergermanischen Auxilien waren, nach Mommsen, vielleicht noch weniger zahlreich als die obergermanischen.
67 Eclog. I, 71.
68 W. BÄHR, De centurionibus legionariis. Diss. Berol. 1900. S. 45 f.
69 BANG, Die Germanen im röm. Dienst. S. 78.
70 Dies ist eine sehr bedeutsame neue Erkenntnis, die wir dem sorgsamen Inschriften-Studium DOMASZEWSKIS verdanken. Die Rangordnung des römischen Heeres. 1908.
71 Das bringt die Natur der Sache mit sich und folgt auch aus einer Notiz, bei Hygin, de mun. cap. 42, die ich bei Domaszewski, Rangordnung S. 60, finde. Es wird gewesen sein, wie in der heutigen österreichischen Armee (vor 1918), wo auch die Regimenter neben der deutschen Armeesprache ihre nationale Regimentssprache hatten. Bei der fortschreitenden Romanisierung der Provinzen verwischte sich der Nationalcharakter der Kohorten allmählich, und es mag auch sonst vorgekommen sein, daß Kohorten, die sehr fern von ihrem Heimatsbezirk lagen, anderen Ersatz in sich aufgenommen und dadurch ihren Charakter verändert haben. Insofern muß man MOMMSEN beistimmen, wenn er, Hermes 19, 211, betont, daß der nationale Charakter der Kohorten aus ihrer Bezeichnung nur für die Zeit ihrer Entstehung mit Sicherheit erschlossen werden könne.
72 SEECK, Gesch. d. Unterg. der antiken Welt. I, 390. 534.
73 MARQUARDT, Röm. Staatsverw. II, 542. 2. Aufl.
74 i. J. 367, cod. Theodosianus. Die Zitate bei Marquardt a.a.O. In Deutschland ist erst 1893 das Maß auf 1,54 herabgesetzt worden. Im Jahre 1870 galt noch die Bestimmung, »das kleinste Maß ist 1,57 Meter, doch dürfen Leute unter 1,62 Meter nur dann ausgewählt werden, wenn sie von ganz besonders kräftigem Körperbau sind und wenn das jährliche Ersatz-Kontingent ohne Zuhilfenahme derselben nicht beschafft werden kann«. Das kleinste Maß für die Garde ist 1,70 Meter.
In Frankreich setzte Napoleon das Maß i. J. 1801 auf 1,59 Meter, ging jedoch 1804 schon auf 1,54 herab, was 1818 wieder auf 1,57 erhöht und nach einigen Schwankungen 1872 wieder auf 1,54 herabgesetzt wurde. Der römische Fuß hat 0,296 Meter, ist also kleiner als der alte preußische, der 0,314 hatte.
75 Sueton, Nero 19.
76 SCHULTEN, Das Territorium legionis, Hermes Bd. 29, 481.
77 Cicero, Acad. II, 1, 2.
78 Sallust, Bell. Jug. 58, 12.
79 Die Sache ist vielleicht noch etwas komplizierter. Die Nachricht über das Avancement der Centurionen sind nicht leicht zu verstehen. Eine Theorie nach der andern ist darüber aufgestellt worden, aber eine alles Dunkel aufhellende Lösung wurde nicht gefunden. Die Untersuchung von THEOD. WEGELEBEN »Die Rangordnung der römischen Centurionen« (Berlin. Dissert. 1913. Verlag Ad. Weber) hat zwar die Untersuchung von Domaszewski überholt und auf Grund einer umfassenden Vergleichung der Inschriften Licht geschaffen, aber einiges ist immer noch zweifelhaft geblieben. Das Ergebnis Wegelebens ist, daß die Centurionen unter sich von gleichem Range sind, mit Ausnahme der sechs Centurionen der ersten Hohorte, von denen wieder die drei obersten der primus pilus, der princeps und der hastatus so hoch stehen, daß sie gar nicht mehr als Centurionen bezeichnet werden. Diese gehobene Stellung der ersten Kohorte ist aber nicht bloß eine Ehrenstellung, sondern durchbricht auch den Schematismus der taktischen Gliederung, da diese Kohorte 1000 Mann stark ist, was wieder alle anderen Kohorten auf etwa 480 herabsetzt (Wegeleben S. 37). Wie das in der Aufstellung der Legion ausgeglichen wurde, ist nicht überliefert. Entweder die sechs Centuriomm der ersten Kohorte oder die drei obersten werden als die primi ordines bezeichnet. Unklar ist auch noch der »praepositus« (Material über ihn jetzt bei Grosse, Römische Militärgeschichte, S. 143). Nicht richtig ist wohl die Bemerkung bei Wegeleben S. 60 über den Befehlsempfang; ihr widerspricht Polybius II, 34.
80 Über die Verhältnisse der principales sind wir erst jüngst aufgeklärt worden durch die ebenso sorgsame wie wertvolle Arbeit von A. V. DOMASZWESKI, die Rangordnung des römischen Heeres. 1908.
Vegez II, cap. 7, sagt bei der Aufzählung der Chargen, »Campigeni, hoc est antesignani, ideo sic nominati, Quia eorum opere atque virtute exercitii genus crescit in campo«. Eine Erklärung dieser Stelle habe ich bei Domaszewski nicht gefunden.
81 Die Geschichte der römischen Löhnung ist erst festgestellt worden in dem Aufsatz von DOMASZEWSKI »Der Truppensold der Kaiserzeit«, Neue Heidelberger Jahrbücher, Bd. 10 (1900). Domaszweski hat jedoch bei der Beurteilung der Solderhöhungen in der Kaiserzeit die gleichzeitige Verschlechterung des Münzfußes nicht in Betracht gezogen und überschätzt deshalb die Bedeutung der zahlenmäßigen Steigerung. – Daß bei den Donativen, wie Domaszewski S. 231, Anm. 2 meint, die Centurionen ausgeschlossen gewesen seien und nur die Soldaten beschenkt, halte ich für unmöglich. Dann hätten sich ja bei der Höhe der Donative (unter Mark Aurel für die Prätorianer einmal das Fünffache der Jahreslöhnung, 5000 Denare) die Gemeinen oft besser gestanden als die Offiziere.
82 P. STEINER, Die dona militaria. Bonner Jahrbücher, Bd. 114, S. 1 ff.
83 In Polybius Lager-Beschreibung ist allerdings kein Spital erwähnt, wohl aber bei Hygin. Nach W. HABERLING, Die altrömische Militärärzte. Berlin 1910.
84 PREMERSTEIN, Die Buchführung einer ägyptischen Legionsabteilung Klio, Bd. III.
85 Das berichtet Polybius XIV, 3, 6. Wir werden annehmen dürfen, daß die Römer diese Sitte auch in späterer Zeit beibehalten haben.
86 »Religio Romanorum tota castrensis«, sagt Tertullian, »signa veneratur signa jurat, signa omnibus deis proponit« Cit. HARNACK, Militia Chrsiti p. V.
87 Alfr. V. DOMASZEWSKI, Die Religion des römischen Heeres. (Sonderabdruck a.d. Westdeutschen Zeitschr. für Gesch. u. Kunst. Bd. 14.) Trier, 1895. Der so sehr wesentliche Punkt, die Verschiedenheit der soldatischen von der bürgerlichen Religion, ist in dieser Abhandlung nicht zum Ausdruck gekommen. HIRSCHFELD, Z. Geschichte d. römischen Kaiserkultus. Sitz.-Ber. d. Berl. Akad. Bd. 35. 1888.
88 BELOCH, Die Bevölkerung der griechisch-römischen Welt hat etwa 54 Millionen berechnet. In einem späteren Aufsatz: Rhein. Mus. Bd. 54 (1899) ist er jedoch für Gallien auf eine etwas höhere Schätzung gekommen als in dem Buch, und ich selbst bin wiederum noch etwas höher gegangen. Vgl. Bd. I, S. 534. Die höhere Schätzung für Gallien wirkt wieder auf die anderen Länder etwas zurück.
89 »Venio nunc ad praecipuum decus et ad stabilimentum Romani imperii salutari perseverantia ad hoc tempus sincerum et incolume servatum miltaris disciplinae tenacissimum vinculum, in cuius sinu ac tutela serenus tranquillusque beatae pacis status adquiescit.« Valerius Maximus II, 7.
90 Sueton, Domitian, cap. 12.
91 B. Gall. II, 8. VII, 41. 81. B. civ. III, 45. 51. 56. Afr. 31. SCHAMBACH, Einige Bemerkungen über die Geschützverwendung bei den Römern, besonders zur Zeit Cäsars. 1883. Progr. Mühlhausen i. Thür. FRÖHLICH, Kriegswesen Cäsars I, 77. Neuerdings hat man Versuche gemacht, diese Geschütze zu rekonstruieren. Bei den Ausgrabungen an der Lippe ist ein merkwürdiges hölzernes Instrument zu Tage gekommen, in dem man das pilum murale zu sehen glaubt. G. KROPATSCHEK hat eine interessante Untersuchung daran angeknüpft im Jahrb. d. Archäol. Instituts Bd. 23 S. 79 (1908).
92 Vegez, II, 25.
93 Die Zitate bei Marquardt II, 567.
94 Außer im 8. Bande des C. J. L. ist die Inschrift behandelt von GEB. DEHNER in einer Bonner Dissertation »Hadriani reliquiae« 1883, und von ALB. MÜLLER, »Manöverkritik Kaiser Hadrians«. Leipzig 1900. Manche von den Ergänzungen, die diese beiden Autoren vorgeschlagen haben, habe ich angenommen, jedoch nicht alle. Die Übersetzungen aus dem Militär-Wochenbl. 1882 Nr. 34 ist an einigen Stellen wesentlich verändert, an anderen ergänzt.
Zur 2. Auflage. Es sind neuerdings noch viele kleine Bruchstücke gefunden worden, die jedoch in der Hauptsache nur die Überschrift mit dem Datum ergeben haben. Die Ansprache wird »at pilos« gerichtet. HÉRON DE VILLEFOSSE, Festschr. zu Otto Hirschfelds 60. Geburtstag, Berlin 1903.
95 Andere wollen lesen: »agiles et fortes more suo«, was etwa heißen würde: »gewandt und energisch wie es sich gehört«.
96 frequens dextrator ist auf die verschiedenste Weise erklärt worden, und ich will nicht behaupten daß meine Übersetzung zweifellos richtig sei. Sie paßt insofern in den Sinn und Zusammenhang, als vorher von der Zahl der ausschwärmenden Schützen, nachher von der geschlossenen Attacke die Rede ist. »dextratio« heißt das Herumgehen von rechts nach links. So könnte das sonst in der Literatur nicht vorkommende Wort »dextrator« für ein bestimmtes Parade-Schwenkungsmanöver wohl gebraucht worden sein.
97 »ad signum miseritis« habe ich nicht übersetzt, da die sonst angenommene Interpretation: man habe einem schon genommenen Feldzeichen keine Hilfe geschickt, mir nicht annehmbar erscheint.
98 Die vorgeschlagene Ergänzung »ultra scamna« scheint mir ebenfalls nicht annehmbar, da sie voraussetzen würde, daß der Feind (scamma sind die Plätze für die Zelte der Legaten und Tribunen im Lager) wirklich schon ins Lager eingedrungen sei.
99 Statt »equum«.
100 Legion ist insofern mit »Division« wiederzugeben, als sie alle Waffengattungen umfaßt.
101 compares, eigentlich »Kameraden«. Die Legion in Lambaesis führte den Namen III Augusta. Es gab außerdem noch zwei Legionen, die die Nummer »drei« führten, die III Gallica und die III Cyrenaica; an eine von diesen beiden waren also Mannschaften abgegeben worden.
102 Ich wähle diesen Ausdruck, weil diese drei Klassen einen Stand bildeten.
103 Ich wähle diesen Ausdruck nach Analogie unserer Divisionskavallerie. Jeder Kohorte der Auxiliartruppen ist eine kleine Abteilung Kavallerie ständig beigegeben.
104 Ein nicht sicher erklärter Ausdruck, vielleicht eine bestimmte Art der Attacke.
105 Bei diesem Kapitel verweise ich wieder neben der grundlegenden Einleitung zu KÖCHLY und RÜSTOW'S Griechischen Kriegsschriftstellern (im zweiten Teil) besonders auf Jähns' Gesch. der Kriegswissenschaften, Bd. I, dem ich mehrere Zitate entnommen habe.
106 KÖCHLY und RÜSTOW, Griechische Kriegsschriftsteller. Zweiter Teil, zweite Abt., S. 213.
107 Auch auf bloße theoretische Vorschläge, selbst wenn sie zu wirklichen Experimenten geführt haben sollten, wie sie RÜSTOW, Gesch. d. Inf. I, 54 behandelt, ist es für uns nicht nötig, einzugehen, da eine positive Wirkung davon nicht ausgegangen ist.
108 Joh. Gust. Foerster. de fie Fl. Vegetii Renati, Bonner Dissert. 1879 weist die unentwirrbare Konfusion Vegez' an vielen Stellen nach.
109 Im Anschluß an die Übersetzung in den »Griechischen Kriegsschriftstellern« von KÖCHLY und RÜSTOW. I, 201.
110 So gewiß mit Recht L. SCHMIDT im Hermes, Bd. 34, S. 135 über den Markomannenkrieg.
111 DESSAU, Die Herkunft der Offiziere und Beamten des Römischen Kaiserreichs, während der ersten zwei Jahrhunderte seines Bestehens. Hermes Bd. 45 (1910).
112 Tacitus Annal. III, 40.
113 Tacitus, Ann. III., 53.
114 NISSEN, Der Verkehr zwischen China und dem römischen Reich. Bonner Jahrbücher, Bd. 95.
115 MITTEIS in seiner Untersuchung über das antike Bankwesen auf Grund der Papyrusfunde, Zeitschr. f. Rechtsgesch. Rom. Abt. Bd. 19 stellt fest, daß gerade die Spuren eines Giro-Verkehrs, der ja hauptsächlich in Betracht kommen würde, sehr schwach seien.
116 Nach B. PICK im Handwörterbuch der Staatswissenschaften Bd. V, 918, 2. Aufl.
117 MOMMSEN, Röm. Münzwesen S. 755, S. 777.
118 Nach einer in Afrika vor einiger Zeit gefundenen Inschrift versuchte man es auch mit Reduktionen des Mannschaftsstandes und des Goldes. DOMASZEWSKI Rhein. Mus. 58, 383. Mamea setzte ebenso die Zahl wie die Löhnung der Prinzipales herab, aber damit war natürlich nicht weit zu kommen. Nach innen und außen bedurfte man der Soldaten wie ihres guten Willens nur zu sehr.
119 Die Goldmünzen sind zwar im Gewicht reduziert, aber nicht in der Art wie die Silbermünzen legiert worden. Auch hieraus wird man schließen dürfen, daß Gold als Münze fast gar nicht mehr zirkulierte, sonst hätte man sich das bequeme Mittel, auch hier zur Legierung zu greifen, gewiß nicht entgehen lassen. Quellenmäßig direkt bezeugt wird Goldmangel vita Aureliani 46, cit. MOMMSEN, Gesch. d. röm. Münzwesens S. 832.
120 Dem Wortlaut nach muß die Stelle Scrpt. Hist. Aug. Vita Alexandri cap. 39 so verstanden werden, daß die Steuer auf ein Dreißigstel herabgesetzt worden sei. Aber die von Rodbertus vorgeschlagene Verbesserung und Interpretation, wonach es sich um ein Dreißigstel des Katasterwertes handelt, während vorher ein Zehntel verlangt war, hat wenigstens den Vorzug, etwas sachlich Mögliches und Glaubhaftes zu schaffen. Vergl. M. WEBER, Röm. Agrargeschichte S. 194.
121 SEECK, Preuß. Jahrb. 56, 279.
122 Am 1. Okt. 205 weihte der Soldat C. Jul Catullinus von der 14. Legion dem Jupiter einen Altar und nennt sich darauf »conductor prati Furiani lustro Nert. Celerini primi pili.« Die Inschrift ist gefunden am Schaflerhof, südlich von Petronell bei Wien, und publiziert i. Ber. d. Ver. Carnuntum in Wien f. d. Jahr 1899 S. 141. Danach wurde also Legionsacker (partum) an Soldaten regelmäßig verpachtet; aus derselben Zeit haben sich an verschiedenen anderen Stellen ebenfalls »lustra« auf Inschriften erwähnt gefunden. Schon der Herausgeber, Bormann hat das sicher mit Recht zusammengebracht mit der Erlaubnis, Die Septimius Severus den Soldaten gab, mit ihren Frauen zusammenzuwohnen.
In dem Militärdiplom Nr. 90 C. I. L. III suppl. S. 2001 wird anscheinend von den Söhnen von milites castellani gesprochen (erhalten sind nur die Buchstaben ... lani). Da nur von den Söhnen von Centurionen und Dekurionen die Rede ist, so hat Seeck (Paulys Reallencyklopädie, s. v. castellum; castellani) geglaubt, eine besondere, über den Gemeinen stehende Soldatenart darin erblicken zu sollen. Ich glaube die Inschrift eher auch in den obigen Zusammenhang einordnen zu sollen. Mommsen setzt sie zwischen die Jahre 216 und 247.
123 Vita cap. 38.
124 PREMERSTEIN, Klio III, 28.
125 BIEDERMANN, Studien zur ägypt. Verwaltungsgeschl. (1913) stellt im Einzelnen fest (S. 108), daß gegen Mitte des 3. Jahrhunderts der alte ägyptische Verwaltungsorganismus verschwunden ist.
126 Man nimmt an, daß schon im zweiten Jahrhundert die Auxilien vermehrt worden seien, weil sie damals noch viel anspruchsloser waren als die Legionen: sie erhielten ja unter Augustus nur den dritten Teil der Löhnung der Legionen und hatten keinen Anspruch auf die großen Donationen. Dabei steigerten die Legionen ihre Ansprüche fortwährend, während ihre kriegerische Tüchtigkeit abnahm. DOMASZEWSKI, Heidelb. Jahrb, 10, 226. Die Annahme steht in Widerspruch mit der von mir geäußerten Möglichkeit, daß Auxilien in Legionen verwandelt worden seien. Beides sind bloße Möglichkeiten, und es ist ja auch denkbar, daß sie nebeneinander bestehen und bald das Eine, bald das Andere geschah.
127 Den militärischen Spielereien Caracallas, von denen Dio 77,7 und Herodian IV, 8, 2, 3 berichten, glaube ich keine Bedeutung beilegen zu dürfen.
128 PETERSEN, Die Markus-Säule, Textband S. 44, sagt von den Legionaren des Reliefs: »Ihr Schild ist selten ein richtiges scutum, ihre Lanze nie als pilum charakterisiert.« Ferner S. 45, »manchmal haben sie Hosen«. Das sind auffallende Erscheinungen, die ich nicht recht zu erklären weiß. Auch in Tacitus' Erzählung aus dem Germanenkriege ist es mir aufgefallen, wie wenig die Eigentümlichkeit des römischen Pilenkampfes hervortritt.
129 V. DOMASZEWSKI, Die Religion des römischen Heeres. S. 49, vgl. auch S. 113.
130 BANG, Die Germanen im röm. Dienst S. 91 glaubt freilich feststellen zu können, daß die höchste militärische Stellung, zu der ein Germane in vorkonstantinischer Zeit emporgestiegen, ein dux in Pannonia Secunda Savia gewesen sei, ein Bataver, und lehnt andere Überlieferungen ab. Jedoch schon RITTERLING in der D. Lit. Zeit. 1908 Nr. 17 hat ihm widersprochen und gemeint, er sei zu weit gegangen.
131 Ebensowenig ist zu schließen aus der Inschrift C. J. L. X., 1401, die nicht verbietet, auf das Land zu ziehen, sondern nur, Gebäude auf Abbruch zu verkaufen, um dabei Gewinn zu machen.
132 HARTMANN, Archäol.-epigraph. Mitteil. a. Östr. 1894. Heft 2. S. 126.
133 Strabo III, 5, 3, IV, 5, 7.
134 Herodian II, 4, 6.
HARTMANN, Archäol.-epigr. Mitteil. a. Östr. 1894, H. 2, S. 131.
136 Die letzte Censuszahl, die uns erhalten ist, ist das Ergebnis der Zählung unter Claudius i. J. 48 n.Chr. (Tacitus Ann. XI, 25). Es wurden gezählt römische Bürger (Seelenzahl) 5984072. Der Census i. J. 16 n.Chr. hat ergeben 4937000. Aus der Steigerung ist jedoch nichts zu schließen, da man nicht weiß, wie weit sie auf Vermehrung, wie weit auf Verleihung des Bürgerrechts beruht. Vgl. ED. MEYER, Handwörterbuch d. Staatswissenschaften, Artikel »Bevölkerungswesen«.
137 In der Geschichte der römischen Kaiserzeit von H. SCHILLER sind zu jedem Kaiser die Bau-Inschriften gesammelt. Vgl. namentlich noch dort II, 378 (Severus) II, 753. 772. 798. 871. III, 151.
138 MAX WEBER in seiner so sehr verdienstlichen Römischen Agrargeschichte hat freilich die Ansicht ausgesprochen, daß die römischen Kunststraßen nur militärische, nicht wirtschaftliche Bedeutung gehabt hätten. Das gilt aber nur im Vergleich zu modernen Waffentransporten. Für militärische Zwecke hätte man seit Herstellung der inneren Sicherheit gewiß nicht im Binnenlande so viel Straßen gebaut, und Panegyr. VIII kann man lesen: »selbst die Heerstraße ist schlecht und uneben und erschwert den Transport der Früchte sowohl, als die öffentlichen Sendungen.« Cit. JAC. BURCKHARDT, Constantin, dritt. Abschn. S. 85.
Auch WILH. WEBER, Untersuchungen z. Gesch. d. Kaisers Hadrian (1907) S. 204, sagt von den Straßenbauten dieses Kaisers in Afrika, es sei wenig wahrscheinlich, daß sie militärischen Zwecken gedient hätten, vielmehr könne wohl ihr Zweck gewesen sein, »den Überlandhandel auf möglichst viele Straßen zu verteilen, das ganze Land zu erschließen und so nicht nur einer Stadt die Förderung zugute kommen zu lassen.«
139 BELOCH berechnet auf Grund des Vergleichs mit der Bevölkerung Ende des 16. Jahrh. etwa 100 Millionen. Zeitschr. f. Sozial-Wissensch. Bd. 2 (1899) S. 619.
140 Rede des Augustus bei Dio Cassius Buch 56 cap. 7.
141 Neuerdings dazu KURT FITZLER, Steinbrüche und Bergwerke in Ägypten 1910.
142 Die Stellen sind gesammelt in Paulys Real-Encyclopädie unter den Stichworten Metalla und Montes.
143 LEMBKE, Geschichte von Spanien I, 235.
144 SCHÄFER, Geschichte von Spanien II, 241.
145 DOMASZEWSKI a.a.O. p. 230 f.
146 Rhein. Mus. 58, 230 Anmkg.
147 Das römische Heerwesen seit Diocletian. Hermes, Bd. 24, S. 257.
148 Vita Aureliani, cap. 11. Freilich der Quellenwert dieses Zeugnisses ist gering, da das Schreiben gefälscht ist.
149 Ammian XVI, 12.
150 H. SCHILLER, Gesch. d. röm. Kaiserzeit, Bd. III, S. 303 ff., spricht darüber sehr richtig, und man könnte sogar in der Skepsis vielleicht noch einen Schritt weiter gehen.
151 Über den Kampf zwischen Stadt und Land, der sich hierbei entspinnt, finde ich ein interessantes Zitat aus Frontin de controv. agr in HEISTERBERGKS Entstehung des Kolonats S. 116.
152 Hermes, Bd. 24, S. 245.
153 Cod. Theod. VII tit. XIII, 16 u. 17.
154 Die Bestimmungen in den cit. Titeln des Cod. Theod. Auf die Einzelheiten ist hier nicht nötig einzugehen. Soweit ich die Untersuchung zu meiner eigenen Belehrung gemacht habe, wie überhaupt für viele Ausführungen dieses Kapitels, habe ich mich des Rats und der Unterstützung meiner Kollegen, der Herren OTTO HIRSCHFELD und EMIL SECKEL erfreuen dürfen und möchte nicht unterlassen, für diese Förderung hier meinen Dank auszusprechen.
155 Neue Heidelberger Jahrbücher X, 240.
156 Handwörterbuch der Staatswissenschaften I, S. 180.
157 Die Rangordnung des römischen Heeres, S. 196.
158 Rhein. Museum 53, 639.
159 Rhein. Museum 58, 218. Etwas in Widerspruch mit diesen Urteilen steht es wohl, wenn Domaszewski, N. Heidelb. Jahrb. X, 235, Septimius Severus einen »großen Staatsmann« nennt.
160 Neue Heidelberger Jahrbücher X, 233, 235.
161 HIRSCHFELD, Philologus, Bd. 29 S. 23 ff.
162 HIRSCHFELD, Die kaiserl. Beamten (2. Aufl.) S. 158. NEUBURG, s. unten.
163 Vgl. unten die Kapitel über das Heerwesen und die Strategie unter Justinian, die zeigen, wie der gewaltige Staat nicht fähig war, den Sold für größere Heere aufzubringen; ebenso im dritten Teil, Buch II, Kap. 7 »Byzanz.«
164 Diese Tatsache wird neuerdings bestätigt für Ägypten in der Untersuchung von Kurt Fritz FITZLER, Steinbrüche und Bergwerke im Ptolemäischen und Römischen Ägypten. Leipzig 1910.
165 ROB. GROSSE, Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zum Beginn der byzantinischen Themenverfassung, Berlin 1920, ist trotz alles aufgewandten Fleißes leider sehr wenig ergiebig. Ich habe für meine Darstellung nichts daraus entnehmen können. Vgl. meine Besprechung in der Histor. Zeitschrift. 1921.
166 Dio 78, 17.
167 Zosimus II, 15, 1. »συναγαγὼν δυνάμεις ἔκ τε ῶν ἔτυχεν ἔχων δορικτήτων βαρβάρων καὶ Γερμανῶν καὶ τῶν ὰλλων Κελτικῶν ἐθνῶν, καὶ τοὺς ἀπὸ τῆς Βρεταννίας συνειλεγμένους.«
168 Ammian XX, 4, 17. Eine minderwertige Quelle, Nicephorus Callistus berichtet es auch von Valentinian I. Die Schilderung bei Symmachus, orationes I, 10, schließt das aber, soweit dieser Rhetorik zu trauen ist, aus.
169 Ammian XXXI, 7, 11.
170 SCHUCHARDT, die Anastasiusmauer bei Konstantinopel und die Dobrudschawälle. Jahrb. d. Archäol. Instituts. Bd. 16, S. 107.
171 BRUNNER, D. Rechtsgesch. I, 39 (2. Aufl. S. 58).
172 Dies ist richtig bemerkt von DAHN, Procop von Cäsarea S. 391.
173 Ammian XII, 12, 61.
174 Lavisse, Hist. de la France. I, 2. Les origines, la Gaule indépendante et la Gaule Romaine par G. Bloch. Paris 1901. S. 299 f. Ad. BLANCHET, Les enceintes Romaines de la Gaule, 1907, weist auf breitester Grundlage der Forschung die Theorien zurück, die die Anlage dieser Befestigungen erst unter Diocletian, in das 4. Jahrhundert oder noch später setzen wollen.
175 Nach der Wiedergabe von DAHN, Kön. der Germ. V, 26.
176 MOMMSEN, Ostgotische Studien, N. Archiv f. ä. d. Gesch. 14, 460. L. SCHMIDT, Gesch. d. Vandalen (1901) S. 65, S. 72, S. 122.
177 Die Untersuchung über die Schlacht an der Milvischen Brücke v. F. TREBELMANN, Abhandlung d. Heidelberger Akad. 1915, ist topographisch sehr wertvoll, kriegsgeschichtlich aber ganz ebenso verfehlt wie die Darstellung bei SEECK. Beide Autoren sind noch befangen in der Vorstellung von den Massenheeren und glauben sogar den Quellen, daß Maxentius dem Constantin überlegen und sogar vielfach überlegen gewesen sei. Da sich mit solcher Voraussetzung natürlich kein vernünftiger Zusammenhang aufbauen läßt, so greift Seeck zu der Auskunft, daß beide Feldherren sich nicht durch strategische Erwägungen, sondern durch Träume und Zeichen hätten leiten lassen. Ich sehe nicht ein, weshalb Constantin wie Maxentius nicht imstande gewesen sein sollen, ihre Träume und Zeichen ähnlich zu verwerten, wie einst Themistokles, Pausanias und Mardonius. – Verständig ist die Abhandlung von LANDMANN in DÖLGNER, Konstantin d. Große und seine Zeit (1913), aber bei dem Mangel an Quellen ohne kriegsgeschichtliches Ergebnis.
178 Auffällig ist, daß die weströmischen Truppen in der Dobrudscha kämpfen und, als sie nach Illyrien zurückgehen, auf die Taifalen stoßen. Sollten sie diese vorher hinter sich gelassen haben? Wahrscheinlich sind diese Scharen erst über die Donau gegangen, als die römischen Truppen schon nach Osten weiter vorgerückt waren. Vielleicht sind auch die Ostgoten unter Alatheus und Saphrax erst jetzt über die Donau gekommen, obgleich Ammian es vorher erzählt. Die Verstärkungen, die den Germanen zuzogen, müssen jedenfalls sehr bedeutend gewesen sein.
179 Ich glaube hier die Erzählung von Eunapius und Zosimus mit der von Ammian kombinieren zu dürfen. Vgl. Excurs.
180 CONST. JOS. JIRECEK, Die Heerstraße von Belgrad nach Konstantinopel. 1877. S. 145.
181 Es gibt jetzt außer der bei Artaria in Wien 1897 erschienenen »Generalkarte« des Balkan eine noch bessere bulgarische (1: 420000), die ich benutzt habe. Ihr liegen die von den russischen Offizieren während des Krieges 1877/78 gemachten Aufnahmen zu Grunde. Die vom türkischen Generalstab herausgegebene Karte der europäischen Türkei ist, obgleich sie den Titel trägt »richtiggestellt vom Generalstab Sr. durch Allahs Gnade mächtigen, erhabenen schützenden, Majestät« nach Hardt v. Hartenthurm in den Mitt. d. k. k. mil. geogr. Instituts, Bd. 18, nur eine kaum veränderte Reproduktion der österreichischen »Generalkarte«. Vgl. Österreich-Ungarn und die Balkanländer von L. v. THALLOCZY. Budapest 1901.
182 Sokrates IV, 38.
183 Theodoret IV 33.
184 Sozomenos VI, 40.
185 Sokrates IV, 38.
186 LUDW. SCHMIDT, Gesch. d. deutschen Stämme, S. 172, Anmerkung 4 wendet dagegen ein, daß Ammian den Sebastianus erst kurz vor dem Kaiser (paulo ante) nach Thracien kommen lasse. Das scheint mir aber kein genügender Gegenbeweis.
187 G. KAUFMANN, Deutsche Gesch. I, 89.
188 Wie SCHMIDT, Gesch. d. Vandalen S. 130 aus der Bemerkung Procops II, 7, daß Belisar mit 5000 Reitern die Vandalen besiegt habe – herauslesen kann, daß die Garde 5000 Mann stark gewesen und diese den 15000 Mann, die Procop I, 11 als die Heeresstärke angibt, noch zuzuzählen seien, ist mir unverständlich.
189 Panegyr. IX rühmt Konstantin, daß er mit weniger Truppen als Alexander, der 40000 gehabt habe, mehr geleistet habe.
Panegyr. VIII, 3, 3 sagt: »vix enim quarta parte exercitus contra centum milia hostium« habe er Maxentius besiegt.
Im Jahre 313 gegen Licinius gibt ihm auch der Anon. Vales. 25000 Mann.
190 Einen ganz energischen Ansatz zur Kritik der von Procop berichteten Zahlen macht H. ECKHARDT in dem Königsberger Programm (1864) »Über Agathias und Procop als Quellenschriftsteller für den Gotenkrieg«; schließlich aber bleibt er doch auch dabei, daß 20000 Männer, Alles in Allem gerechnet, bei den Ostgoten ganz glaublich seien (S. 11).
191 Die Zahl der Cimbern-Krieger, die 101 über den Brenner nach Italien herabstiegen, geben die Römer auf 200000 an. Aus der Länge und der Natur des Weges, den sie genommen haben, habe ich geglaubt berechnen zu können, daß es höchstens 10000 gewesen sind. Preuß. Jahrb. Bd. 147 (1912) S. 199.
192 Die Stelle lautet: Malchus ed. Bonn. p. 268 »τίθενται τὴν εἰρήνην ἔφ᾽ ῷ τε μυρίοις μὲν καὶ τρισχιλίοις ἀνδράσι, αἶς θέλοι θευδέριχος, συντάξεις τε καὶ τροφὴν χορηγεῖν βασιλέα.«
193 Daß dieser Kunstgriff auch bei den Römern und besonders in dieser Zeit üblich war, ist mannigfach belegt bei A. MÜLLER, Excurs zu Tacitus I, 46. Philologus 65, S. 306. U.a. Stellen Zosimus II, 33. IV, 27. Auch bei Libanius.
194 Vgl. DAHN, Könige II, 78, wo auch die Quellenstellen angegeben sind. Hist. misc. p. 100 u. Ennod. v. Epiph. S. 390.
195 Jüngst veröffentl. i. Beih. z. Mil. Wochenblatt 1901. 11. Heft.
196 Gesch. d. burg.-rom. Königsreichs S. 323.
197 Sehr eingehend hierüber, wie über die ganze Frage, JAHN, Gesch. d. Burg. I, 337. Dazu zu vgl. WIETERSHEIM-DAHN II, 212.
198 Die Stellen sind aufgeführt bei Jahn I, S. 345.
199 Orosius VII, 40.
200 Sidon. Apoll. VII, 7 »viribus propriis arma hostium publicorum remorati: sibi adversus vicinorum aciem tam duces fuere quam milites«. cit. Dahn, V, 93.
201 Constit. novellae Valentin. III. tit. V:
»Ex illa sane parte totam sollicitudinem omnemque formidinem vestris animis auferendam, ut hujus edicti serie cognoscat universitas, nullum de Romanis civibus, nullum de corporatis ad militiam esse cogendum, sed tantum ad murorum portarumque custodiam, quoties usus exegerit.« Nach § 3 sind auch zu Mauerbau und -Reparatur Alle verpflichtet.
Tit IX (440): »ut Romani roboris confidentia et animo, quo debent propria defensare, cum suis adversus hostes, si vis exegerit, salva disciplina publica servataque ingenuitatis modestia, quibus potuerint, utantur armis, nostrasque provincias ac fortunas proprias fideli conspiratione et juncto umbone tueantur: hac videlicet spe laboris proposita, ut suum fore non ambigat, quidquid hosti victor abstulerit.«
Cassiodors Großvater soll die Vandalen abgewehrt haben, als sie Sizilien und Bruttien plünderten. Var. I, 4, 14. cit. Schmidt, Gesch. d. Vandalen. S. 71.
202 Procop I, 28.
203 Zosimus V, 40.
204 MOMMSEN, Ostgotische Studien. N. Archiv 14, 504.
205 Könige der Germ. III, 3. IV, 61.
206 Bei den Ostgoten kommt der »millenarius« nur ein einziges Mal vor, und MOMMSEN (Ostgot. Stud., N. Arch. 14, 499) hat das Wort ganz anders erklären wollen; er bringt es mit »millena«, »Hufe«, zusammen – schwerlich mit Recht.
207 Möglicherweise existiert sogar eine etymologische Spur, die vom Königtum bis zum Hundertschaftsführer zurückleitet. Ammian 25, 5, 14 berichtet, daß bei den Burgundern die Könige »hendinos« geheißen hätten, und WACKERNAGEL hat geglaubt, das Wort mit »hundert« zusammenbringen zu können. Andere haben es aber anders erklärt.
208 DAHN, Könige d. G. III, 161, nach Cassiodor. Ganz allgemein schreibt Theoderich später vor, daß die Soldaten ihre auf dem Marsch ruinierten Karren und ermüdeten Zugtiere bei den Grundbesitzern unter Vermittlung eines königlichen Beamten, des Sajo umtauschen dürfen; die Soldaten sollen aber dabei die Bürger nicht bedrücken und auch zufrieden sein, wenn sie etwa für größere und bessere kleinere, wenn nur gesunde Tiere empfangen. (DAHN, Könige III, 88, nach Cassiod. Var. V, 10.)
209 DAHN, Könige d. G. VI, 82, meint, die wandernden Volksheere der Germanen hätten zwar Weiber mitgeführt, aber unmöglich hätten sie in entsprechender Anzahl den Heereszügen folgen können.
Wo sollen dann aber die Goten ihre Frauen und Töchter gelassen haben?
210 »Vereinzelt erscheinen in Regensburg noch im neunten, um Ebersberg noch im elften, in der Salzburger Gegend noch im zwölften und dreizehnten Jahrhundert Wälsche, von denen einige jedoch bereits deutsche Namen tragen.« RIEZLER, Gesch. Bayerns I, 51. Besonders in Tirol sind sehr viele Romanen sitzen geblieben.
Die Tegernseeer Gründungsgeschichte berichtet, daß nur 1000 bayerische Ritter das Land erobert hätten. Die Sage hat an sich keinen Wert, spiegelt aber doch die fortlebende Vorstellung, daß hier nicht bloß ein Land okkupiert, sondern ein Volk unterworfen worden sei.
211 WAITZ, D. Verf. II, 169; 2. Aufl. II, 1, 282.
212 BRUNNER, D. Rechtsgesch. I, 85.
213 KLUGE, Sippensiedelungen und Sippennamen, Vierteljahrsschr. f. Soz. u. Wirtsch. Gesch. Bd. 6 H. 1 S. 73 sieht in dem Suffix ingen keinen Beweis, daß Sippenansiedlung vorliege; das Suffix bedeute bloß Zugehörigkeit im allgemeinen und Sigmaringen könne also z.B. auch heißen »bei den Leiten des Sigimar«.
214 Nach E. LÜTHI, der Aufmarsch der Allemannen, Pionier, Organ. d. schweiz-perman. Schulausstellung in Bern. 23. Jahrg. Nr. 1. 28. Febr. 1902. LÜTHI, Zum 1500 jährigen Jubiläum der Alemannen in der Westschweiz. Bern, A. FRANKE, 1906, S. 21.
215 Prosper Tiro a. 440: Deserta Valentinae urbis rura Alanis. ... partienda traduntur.
Propser Tiro a. 442: »Alani, quibus terrae Galliae ulterioris cum incolis dividendae a patricio Ätio traditae fuerant, resistentes armis subigunt, et expulsis dominis terrae possessiones vi adipiscuntur.«
216 Was sonst noch etwa an Pachtverhältnissen usw. existierte, können wir hier übergehen. Vgl. BRUNNER Rechtsgesch. I, 199.
217 Procop III. 2.
218 Hierauf hat HARTMANN, Gesch. Italiens im Mittelalter I, 109 aufmerksam gemacht. Auf die Germanen ließ sich die Haftpflicht der Kurialen natürlich nicht übertragen. Freilich entfällt das Argument, wenn und wo durch die Teilung die Steuern abgelöst wurden.
219 Die Vorstellung, daß eine ursprüngliche Teilung des Ackers 1/2: 1/2 nachträglich in 2/3: 1/3 verwandelt worden sei, ist von KAUFMANN, Forsch, z. D. Gesch., Bd. X, mit guten und durchschlagenden Gründen zurückgewiesen worden.
220 GAUPP, S. 352 Anmk.
221 Lex Visig. IX, 2, 6.
222 DAHN, Könige III, 162, Anmkg. 4.
223 Die Lex Burg. trägt die Unterschrift von 31 resp. 32 comites (Binding, Font. rer. Bernensium p 95 Anm. 16). Es ist aber wohl nicht nötig, daß alle diese comites aktive Verwalter von Grafschaften waren. BINDING, Gesch. d. burgund.-germ. Königr. I, 324, nimmt an, daß wenigstens 32 Grafschaften vorhanden gewesen seien.
224 Wenn L. Vis. X., 1, 16, angenommen wird, daß ein Gote sich der tertia eines Römers bemächtigt habe, und er sie zurückgeben soll, falls nicht 50jährige Verjährung eingetreten ist, so kann das doch wohl nur auf Grundstücke bezogen werden, deren Herr anderswo lebte. Ein Römer, der von dem Goten, mit dem er teilen sollte, seines ganzen Besitzes beraubt worden wäre, hätte den Kampf um sein Recht sicherlich entweder sofort oder nie aufgenommen. Dagegen ein römischer Optimat mag es viele Jahre mit angesehen haben, daß ihm eins seiner Güter widerrechtlich ganz entzogen wurde, endlich aber doch, als die Rechtssicherheit unter den neuen Herrschern sich befestigt hatte, seinen Anspruch wieder geltend gemacht haben.
225 GAUPP, S. 404.
226 A. AULER, de fide Procopii in sec. bello Persico Justiniani I imp. enarrando. Diss. Bonn. 1876.
227 Derselben Zeit wie Procop gehören zwei theoretische Schriften an, die an sich nicht viel geben, aber für die Kontrolle, Ergänzung und auch Widerlegung Procops wichtig sind. Es ist eine Schrift des Urbicius (Orbikios) und ein Anonymus περὶ στρατηγικῆς. Über Beide, JÄHNS, Gesch. d. Kriegswissensch. I, S. 141 ff, und RÜSTOW-KÖCHLY, Griechische Kriegsschriftsteller II. 2.
228 De Justiniani Imperatoris aetate quaestiones militares scripsit Conradus Beniamin. Berlin. Dissert. 1892. W. Weber.
229 MOMMSEN, Hermes 24, 258.
230 Justinian hat noch gesucht, die Institution der »Grenzer« aufrecht zu erhalten, und sie in Afrika neu organisiert. Das betreffende Edikt ist sogar in den Codex übergegangen und uns dadurch erhalten. MOMMSEN, Hermes XXIV, S. 200. Aber der Sold, der diesen Leuten neben dem ihnen angewiesenen Acker zustand und versprochen war, konnte ihnen nicht gezahlt werden; die flüssigen Mittel waren anderweit zu sehr in Anspruch genommen. Schließlich scheint Justinian ihnen mit der Löhnung auch den Charakter als Soldaten entzogen zu haben. Procop, hist. arc. 24 nach MOMMSEN, Hermes XXIV, 199. Andere beziehen das nur auf den Orient.
231 Nach der Übers. V. COSTE in den Gesch.-Schreib. d. deutschen Vorzeit.
232 Spartian cap. 10.
233 Bopiscus, cap. 7.
234 DAHN, Procop v. Cäsarea, S. 395.
235 Procop, b. Pers. II, 17. II, 18. b. Vand. II, 14.
236 Vgl. LUSCHAN »Über den antiken Bogen« Festschr. f. Benndorf, 1898. JÄHNS, Trutzwaffen, das ganze sehr instruktive Kapitel über den Pfeilbogen, dritte Stufe. Vgl. auch Bd. III, 3. Buch, 8. Kapitel: »Das englische Bogenschießen«. Da erscheint ganz dieselbe Erzählung von neuem.
237 Reproduktion bei DIEHL, Justinien et la civilisation byzantine. S. 209.
238 KÖCHLY und RÜSTOW, Griech. Kriegsschriftsteller II, 2. S. 201. Sie gehört zu der Schrift des Anonymus.
239 Nach der Übersetzung von COSTE, in den »Geschichtsschreibern der deutschen Vorzeit«.
NISSEN will, daß der Name nicht Taginä, sondern Tadinä laute.
240 DAHN, Procop v. Cäsarea, S. 412.
241 KÖCHLY und RÜSTOW, Gr. Kriegsschr. II, 2, 167. cap. XXXIV, 4.
242 JÄHNS, Gesch. d. Kriegswiss. I, 155. Vgl. Bd. IV, S. 194. 207.
243 Obgleich das Gesetz VALENTINIANS I. im Cod. theod. IV, 14 erhalten ist, hat HEINR. RICHTER, »Das weström. Reich«, S. 681, Anmkg. 150, den Inhalt hinwegzuinterpretieren gesucht. Seine Auslegung aber, unter der »barbara conjux« und den »gentiles« nur Barbaren jenseits der Grenze des römischen Reichs zu verstehen, ist juristisch unhaltbar. Daß Valentinian selber dem Merobaudes eine Römerin zur Frau gab, Theodosius dem Goten Fravitta und dem Vandalen Stilicho seine eigene Nichte, waren Ausnahmen, wie sie sich die höchsten Kreise zuweilen erlauben.
244 Nach ZEUMER, »Gesch. d. westgot. Gesetzgebung« im »N. Archiv f. ä. d. Geschichtsk.« Bd. 24, S. 574 hat Leovigild (569 – 586) das connubium zwischen Goten und Römern gesetzlich gestattet; praktisch sei das Verbot aber wohl schon vorher mehrfach durchbrochen und außer Acht gelassen worden.
245 MOMMSEN, Ostg. Stud. 497: »Wie in dem Staate Theoderichs nur der Gote Soldat sein kann, kann auch er allein Offizier sein. Dem Ausschluß der Goten von der zivilen Magistratur steht der Ausschluß der Römer von den Militärämtern gegenüber.«
246 Procop, bell. Goth. I, 2.
247 DAHN, Könige III, V, 36.
248 Dieser Abschnitt ist jetzt (3. Aufl.) umgearbeitet auf Grund der Arbeit von EUGEN OLDENBURG, Die Kriegsverfassung der Westgoten. Berlin. Dissert. 1909.
249 PROCOP, bell. Goth. I, 12.
250 Cod. Euric., cap. 310, gebraucht viermal den Ausdruck »buccellarius«; die entsprechende Antiqua V, 3, 1 umschreibt den Ausdruck »quem in patrocinio habuerit« »in patrocinio constitutus.«
251 WAITZ, II, 531. 3. Aufl. II, 1, 215.
252 WAITZ, II, 528. 3. Aufl. II, 1, 213.
253 BINDING, Gesch. d. burg.-rom. Königr. I, 196, Anmerk. 671.
254 Procop, III, 22.
255 BRUNNER, D. R, I, 302 führt aus, daß schon in der ältesten vorliegenden Fassung der Lex Salica die Römer als Untertanen genannt werden, aber noch keinen Teil des Volksheeres bilden. Dieser Text ist aus der Zeit Chlodwigs. Unter Chlodwigs Söhnen aber wird in jüngeren Texten und einem Zusatz darauf Rücksicht genommen, daß auch Römer im Heer sein können.
256 ROTH, Ben. Wesen S. 172 hat Beispiele kriegerischer Tüchtigkeit von gallischen Romanen gesammelt. Wenn er aber daraus folgert, daß im Unterschied von den verweichlichten Italienern die gallisch-romanische Bevölkerung noch durchweg als kriegslustig zu bezeichnen sei, so ist das zu viel geschlossen. Roth lobt namentlich die Aquitanier. Weshalb sollen gerade diese besonders tapfer gewesen sein? Die Hervorhebung des einen Gebietes zeigt uns den Fehler der ganzen Auffassung: es sind nichts als zufällig aufbewahrte Einzelvorgänge, die ein falsches Bild hervorgebracht haben. In Italien mag ganz ähnliches vorgekommen sein, das zufällig nicht aufgeschrieben worden ist. Die Verfeinerung der Zivilisation und die davon untrennbare Verweichlichung hatte im Laufe von viereinhalb Jahrhunderten die Bevölkerung in Gallien nicht weniger durchdrungen, als die von Italien.
257 Mit vielfachen Beispielen belegt von ROTH, S. 173.
258 ROTH, Ben. Wesen, S. 180.
259 Gregor, IV, 47 und sonst. Waitz, II, 533.
260 Auch die Burgunder hatten bereits Unfreie als Krieger. Gundobada tit. X, heißt es: Si quis servum natione barbarum occiderit lectum ministerialem sive expeditionalem, sexagenos solidos inferat, multae autem nomine XII.
Si alium servum Romanum sive barbarum aratorem aut porcarium XXX sol. solvat.
Wir haben hier also den barbarischen Kriegsknecht; der gemeine Knecht kann auch Römer sein, beim Kriegsrecht existiert dieser Fall nicht.
261 Fredegar, c. 56, sagt: »universos leudes, quos regebat in Auster jubet in exercitu promovere«, c. 87: »jussu Sigiberti omnes leudes Austrasiorum in exercitu gradiendum banniti sunt.« Die statistische Berechnung, die wir oben gemacht haben, wird genügend dartun, daß mit diesen »leudes« nicht allgemein »Männer« gemeint sein können: das »universi« erzwingt eine ganz beschränkte Bedeutung; es zeigt, daß nicht die Masse des ganzen Volkes gemeint sein kann, da man damit zu Ungeheuerlichkeiten kommen würde, sondern ein irgend wie beschränkter Kreis gemeint sein muß. Vgl. Bd. III, S. 22, 33 und 534 die Verordnung Karls d. Kühnen v. 3. Mai 1471 und die bei MEYNERT, Gesch. d. Kriegswesens II, 27 f. angeführten Aufgebote Kaiser Maximilians, wo auch immer alle aufgerufen wurden, aber immer nur eine kleine Auswahl gemeint gewesen ist.
262 Aurel. Victor. cap. 21.
263 Ars veterinaria VI (IV) 6. Die Pferde der Thüringer rühmt auch Jordanes I, 3, 21.
264 De b. Vand. I, 8.
265 4Procop, de bel. Vand. II, 14.
266 SCHMIDT, Gesch. d. Vandalen, S. 39.
267 Procop, b. Goth. I, 16. I, 28. I, 29. b. Pers. II, 18.
268 BRUNNER, Zeitschr. d. Savigny-Stift. 1887. S. 6.
269 z.B. III, 28. IV, 30. VIII, 45. IX, 81.
270 Procop, Ii, 25. Agathias II, 5. Ob Procops Behauptung hier ganz zuverlässig ist, muß doch zweifelhaft erscheinen, da er den Franken zugleich den Spieß und Bogen völlig abspricht, die anderseits vielfältig bei ihnen bezeugt sind. WAITZ, D. Verf. II, 528. 2. Aufl. II, 213. Wenn die Nachricht Procops überhaupt richtig ist, mag irgend ein Zufall mitgespielt haben, wie 552, wo die Einfallenden ja wesentlich Allemannen sind, die wir sonst gerade als Reiter gerühmt finden.
271 JÄHNS, Gesch. d. Kriegswissensch. I, 142.
272 Œuvres, T. 28 S. 168.
273 Ganz ähnlich spricht sich NAPOLEON aus in seiner Instruktion für die Ausbildung der Dragoner. zit. bei KERCHNAWE, Kavallerie-Verwendung S. 3, Anmkg.
274 Bei Procop, b. Pers. I, 14, schildert Belisar das persische Fußvolk:
»τὸ πεζὸν ἅπαν οὐδὲν ἄλλο ἢ ὅμιλός ἐστιν ἀγροίκων οἰκτρῶν όὶ ἐς τὴν παράταξιν ἐπ᾽ ἄλλῳ οὐδενὶ ἔρχονται ἢ τεῖχος τε διορρύττειν καὶ τοὐς τεθνεῶτας σκωλεύειν κα ἄλλα τοῖς στρατιώταις ὑπηρετεῖν.«
275 Ich erinnere an das schon oben verwertete Zitat Procops, de b. Vand. I, 18, wo erzählt wird, wie die Vandalen kommen, weder in Ordnung, noch zur Schlacht aufgestellt, sondern »κατὰ συμμορίας καὶ ταύτας βραχείας κατὰ τρίσκοντα γαρ ᾔ εἴκοσιν ᾔεσαν«. Das könnten solche verkleinerten Geschlechter gewesen sein.
276 Der Ango hat Ähnlichkeit mit dem römischen pilum, kann also als Wurfspieß aufgefaßt werden.
277 RÜSTOW, Heerwesen Cäsars, S. 25, nimmt an, daß im Durchschnitt die Kavallerie ein Viertel so stark gewesen sei, als die Legions-Infanterie, also 20 Prozent des Heeres; dem hat sich Marquardt, Röm. Staatsv. II, 441, angeschlossen. FRÖHLICH, Kriegswesen Cäsars, S. 40, vermeidet mit Recht bei einem derartigen Verhältnis die Durchschnittsberechnung. 20 Prozent ist von den erhaltenen Zahlen nicht der Durchschnitt, sondern das Maximum.
278 Einige Codices verlangen statt des zehnten Teils die Hälfte aller Knechte.
279 Könige d. Germ. VI, 222. 2. Aufl.
280 Die Bestimmung des Edikts lautet: »ut nullus judex de aliis provinciis aut regionibus in alia loca ordinetur; ut si aliquid mali de quibuslibet conditionibus perpetraverit, de suis propiris rebus exinde quod male abstulerit, juxta legis ordinem debeat restituere«. Mon Germ. Leg. I, p. 14, WAITZ, D. Verf.-Gesch. II, 377. Judex ist der Beamte überhaupt, auch der Graf. Der unbestimmte Ausdruck »de aliis provinciis et regionibus« ist entweder bloßer Kanzlistenschwulst oder Absicht, wegen derjenigen Besitzer, die in mehreren Gauen ansässig waren. Daß nur Grundbesitzer ernannt werden sollen, ist nicht direkt gesagt, liegt aber in dem Verbot »de aliis provinciis aut regionibus«, in Verbindung mit der Forderung von Vermögen: Besitzer von großem, beweglichem Vermögen ohne Grundbesitz kamen für das Grafenamt kaum in Betracht.
281 Gesch. d. Benef.-Wesens S. 153.
282 Ich stehe hier wesentlich auf demselben Boden mit BRUNNER in seiner Deutschen Rechtsgeschichte, nur daß dieser noch zu sehr die pueri als Unfreie auffaßt.
Der Unterschied des fränkischen Königtums von dem in den anderen germansichen Staaten ist zuerst völlig klar erkannt und scharf präzisiert von SOHM; Sohms Gedanke wiederum fruchtbar fortentwickelt von W. SICKEL, Westdeutsche Zeitschr. 1885. S. 231 ff.
283 DIPPE, Gefolgschaft und Huldigung im Reiche der Merowinger, S. 44.
284 Beispiele bei DIPPE, S. 18.
285 Nach dem Abdruck bei BORETIUS, Beiträge zur Kapitularienkritik S. 154.
286 Nach M. HEYM, D. deutsche Nahrungswesen S. 295 ist »räuchern« ein gemeingermanisches Wort; dieser Modus, das Fleisch vor dem Verderben zu schützen, ist also uralt. Wenn Pomponius Mela berichtet, in Germanien habe man das Fleisch roh gegessen, so glaubt Heym diese Nachricht auf geräuchertes Fleisch beziehen zu dürfen. Die Kunst, Kohl und Kraut durch ein besonderes Verfahren dauerhaft zu machen, ist nach Heym, S. 327, keine einheimische; Sauerkraut ein erst spät aufgekommener Namen. Ausgeschlossen mag es trotzdem nicht sein, daß Abt Fulrad das Gericht gekannt und davon mit ins Feld genommen hat.
287 Vgl. unten den Exkurs »Verpflegung und Train«.
288 Anm. z. 2. Aufl. Ich habe also nicht, wie ERBEN Hist. Z. 101, 329 meint, die Möglichkeit von Magazinen z.B. am Rhein zugegeben und nur tatsächliche Zeugnisse hierfür vermißt, sondern ich habe die Möglichkeit solcher Magazine ausdrücklich bestritten.
289 BRONSART, Dienst d. Gen.-Stabes S. 414. 2. Auflage. Heute ist es noch mehr.
290 Wohlgemerkt: unter den damaligen Verhältnissen; das heutige Trainpferd und auf heutiger Straße zieht mehr als das Doppelte.
291 ROTH, Ben.-W. S. 99, Anm. 224.
292 Petit de Juleville, Hist. d. l. littér, française. Bd. I, S. LXVII. Um die Mitte des neunten Jahrh. schickte Abt Lupus von Ferrière en Gâtinais seinen Neffen nach Prüm, damit er dort deutsch lerne. In der Heimat war also keine Gelegenheit mehr dazu; es wurde aber noch für ratsam gehalten, diese Sprache zu können.
293 W. BRUCKNER, Die Sprache der Langobarden. Straßburg 1895.
294 ROTH, Ben.-W. S. 98. S. 100. S. 101. In einem im Jahre 838 verfaßten Namensverzeichnis der Mönche von St. Denys finden sich unter 130 Namen nur 18 nicht deutsche, von welchen letzteren überdies die Mehrzahl biblisch ist. Selbst im südlichsten Gallien findet man im neunten Jahrhundert die Namen überwiegend deutsch. Ganz dasselbe zeigen die Namenslisten in einem Sacramentarium der Pariser Kirche Ende des neunten Jahrhunderts, veröffentlicht von LEOP. DELISLE in d. Mém. de l'institut de France. Bd. 32, S. 372 (1886).
295 Für gewöhnlichen Dienst kann man einem Tier allerdings bis zu drei Zentner aufladen, aber schwerlich für die Kriegsleistung, wo öfter ungewöhnlich lange Märsche gefordert werden, die Verpflegung unregelmäßig ist und doch Verlust an Tieren möglichst vermieden werden muß.
296 BALCK, Taktik I, 62. In einer handschriftlich erhaltenen Schrift von Alex. v. d. Goltz aus der friderizianischen Zeit ist bei Jähns III, 2539 mitgeteilt, daß der Infanterist damals, eingeschlossen 8 Pfund Brot und 60 scharfe Patronen, nur 47 Pfund 18 Lot zu tragen gehabt habe, und die Rechnung scheint eher noch zu hoch, da dabei die leere Patronentasche mit 4 Pfund, der Regendeckel des Gewehrs mit 1 Pfund angesetzt ist. – 1839 trug der preußische Infanterist, ohne den Anzug in Anschlag zu bringen, 26,4 kg. – Im Jahre 1913 fand im Mil. Wochenblatt eine Diskussion über Gepäck-Erleichterung statt, in der festgestellt wurde, daß durch die Verordnung vom 1. Febr. 1908 die Gesamtbelastung des deutschen Infanteristen auf 24-243/4 kg herabgesetzt sei, während der französische vermöge Fortlassens einiger Sachen nur mit 20 kg belastet sei. Vgl. meine Perser- und Burgunderkriege S. 56.
297 Hierauf hat LIERS, »Das Kriegswesen der Alten«, S. 226, aufmerksam gemacht.
298 Handwörterbuch der Staatswissenschaften, I., Artikel »Agrargeschichte«, S. 53.
299 Gesch. d. Altert. II, § 242.
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