Schlußfolgerung

Schlußfolgerung.

[331] Der Gerichtshof entscheidet, daß Kaltenbrunner nach Anklagepunkt 1 nicht schuldig ist. Er ist schuldig nach Anklagepunkt 3 u. 4.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 331.
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