... das Meer bedrohte, aber auch bei anderm Unwetter, z.B. als Jonas ins Meer geworfen wurde. Zu ... ... Namen: (Siehe folgende Seite.) Es sind dieselben Winde, für welche Karl d. Gr. nach dem Leben Einhards deutsche Namen aufstellte: und zwar nannte ... ... halber Figur, verschiedenfarbig bekleidet. Piper , Mythologie der christl. Kunst II. S. 433474.
... Genitiv sondern im Nominativ auftritt, z.B. schon im 8. Jahrhundert ein Sigfridus filius Sigmundus , im 11. ... ... beiden Endungen und ihren Ausläufern vermischt, einen überaus reichen Namenschatz hervorgerufen hat. b) Haus - und Hofnamen. Wie sich der ... ... Ämter wenigstens in Geschlechtsnamen der spätern Zeit hinterlassen; Geschlechtsnamen sind z.B. die Namen der obern Hofämter , ...
... , siehe den besonderen Artikel. d) Steinbauten. Dahin gehören die sogenannten Dolmen oder Steintische ... ... in jede gewünschte Form bringen liess; es gab Völker, z.B. in Mesopotamien und am Nil, welche vom Gebrauche der Steinwaffen zu den ... ... ; andere Fundstätten minderen Reichtums sind die Pfahlbauten , die sogenannten Taramaren , d.h. ausgetrocknete künstliche Wasserbecken in ...
... sie boten, die Vorteile, die sie gewährten, zu Lehen gegeben, z.B. bei Münzen und Zöllen , Brücken - und Fahrgeldern, Zinsen und ... ... den Tod des Inhabers ohne berechtigte Erben oder andere Umstände ledig oder frei, d.h. an den Herrn zurückgefallen, so konnte es ...
... den Märtyrertod auf einem sog. Andreaskreuz , d.i. einem Kreuz in der Form eines X. ... ... Jahrh. 2. Kreuzes -Erfindung, Festum Inventionis S. Crucis , 3. Mai, seit dem 13. Jahrh. im Abendlande ... ... durch Helena, die Mutter Konstantin des Gr. 3. Kreuzeserhöhung, Festum Exaltationis S. Crucis , 14. September, vom Kaiser Heraklius ...
... ist dieses Abenteuer viel besungen worden, z.B. in der Gudrun . Ebenfalls alt und viel verbreitet, bei Fürsten ... ... sie bant ir houbet. Nun folgte die gesetzliche Schenkung der Morgengabe , d.h. die am Morgen nach der Brautnacht übergebene Gabe des ... ... schon nichts mehr hiervon; die Sage , z.B. von der Brunhild, hat den Gebrauch überliefert; bei ...
... . Earh, Ear , ahd. Erch, Ir , d.i. Strahl, Pfeil, got. hairu ... ... Für einen besonderen Namen des Ziu hält man den sächsischen Namen Sahsnôt , d.i. der des Schwertes geniessende, waltende, der nur aus der sächsischen Abschwörungsformel bekannt ist. Mannhardt , Götterwelt, S. 262 ff.
... angegeben werden. 13. Hâva mâl , die Rede des Hohen, d.i. Odhin, enthält Lebensregeln und Vorschriften für den Gast und Reisenden, ... ... Fragen von einem dreifachen Hochsitze aus unter den Namen Hars, Jafahars und Tridis, d.i. der Hohe, Gleichhohe und der Dritte. ...
... nur in solchen, in welchen der Geist Karl d. Gr. noch fortlebte, wie in St. Gallen, die alte Volkssage ... ... Tafelrunde, Artus und seine Tafelrunde, Graal; daran schliessen sich byzantinische Stoffe, z.B. von Herzog Ernst, einheimische Rittersagen, z.B. Otto mit dem Barte , und durch die ...
... Mannes, die curîe zu machen, d.h. das Tier jagdgerecht zu erlegen, wie in Gottfrieds Tristan anschaulich geschildert wird, S. 71, 28 S. 83, 12. Das Jagdzeremoniell war, wie ... ... die Jagd des grossen Wildes im Mittelalter, Bartsch Germania 1884, S. 110 bis 133. Roth ...
... Rheinpfalz. In Langenberg im Geraischen mussten z.B. jedes Jahr am dritten Pfingstfeiertage die Bauern von mehr als acht Dörfern ... ... erlöste Geld wurde für die Tanzmusik und für die Bewirtung der Maifrauen, d.h. eben der ersteigerten Mädchen verwendet. In St. Goar aber geschah ...
... haben. Späterer Entstehung sind die Reichsvögte als Vorsteher von Reichsvogteien , d.h. solcher Territorien, die bei der Auflösung des Reiches in Territorien geistlicher ... ... dem die Ausübung der niedern Gerichtsbarkeit obliegt. Doch gibt es Städte , z.B. Köln, wo jener den Namen Burggraf und dieser ...
... , meist dem Kämmerer , der der Kammer, d.h. den Finanzen vorstand, unterworfen. Vgl. Gengler. Deutsche ... ... sol im diu rehte hant in dem buoche ligen unz an daz riste , d.h. bis ans Gelenk; nach anderen Vorschriften sollte der Jude ... ... Die Judenviertel der Städte waren manchmal, z.B. in Köln, Regensburg und Frankfurt a.M., von ...
... , Krankheit und Gesundheit. Ein solches Streitgedicht, zugleich aber ein Rätselstreit (s. Art. Rätsel ) ist der Sängerkrieg auf der Wartburg , entstanden ... ... Teufel und den Narren sich anschliessend. Mancherorts spielten die Meistersinger, z.B. in Augsburg, oder Liebhabergesellschaften. Der frische Aufschwung der ...
... Fällen von weiteren Kreisen der Untergebenen, z.B. den Bewohnern einer geistlichen Stadt. Die Rechte des Fürsten waren Gerichtsgewalt, ... ... oder Abtes. Der deutsche Name für dies weltlichen Beiräte ist das gedigene , d.h. die Degenschaft. Aus den Ministerialen gingen bei weltlichen und geistlichen Fürsten ...
... Ausgabe von Birlinger und Crecelius I, 132. Als Patron vieler Länder, z.B. Englands, Bayerns, Russlands, sodann vieler Städte , darunter Genua, Leipzig, Ulm, sowie zahlreicher Innungen und Korporationen, z.B. des Hosenbandordens, des schwäbischen Ritterbundes vom St. Georgen ...
... Ehre an, dass sie sich mit einem Weibe begnügten. Kebsen dagegen, d.h. nicht durch öffentlichen Mundkauf verbundene Frauen galten durchs ganze Mittelalter hindurch ... ... der rinke oder Schnalle aus Glas oder Edelsteinen, und dem senkel , d.i. dem Metallbeschlag an dem andern Ende der Borte, ...
... Wechselbalg sich vom Halse schaffen aber, indem man durch etwas Sonderbares, z.B. durch Wasserkochen in Eierschalen, ihn in Verwunderung versetzt. Zweck der Jungfrauen- ... ... - und Wasserriesen unterscheiden, je nach ihrem Aufenthaltsort. Zu den Wasserriesen gehört z.B. der aus dem angelsächsischen Epos Beowulf bekannte und ...
... bloss als Unterlage einer solchen. Kronen finden sich als s.g. Rangkronen nicht bloss in den Wappen des hohen Adels , sie ... ... war der einfache geschlossene; seit Ende des 15. Jahrhunderts galten dagegen geschlossene oder s.g. Stechhelme für Zeichen eines nicht adeligen, offene oder s ...
... nach den Einzelfristen richteten; so bestand eine sechswöchentliche Frist aus 45 Tagen, d.h. drei vierzehnnächtige Fristen (42 Tage) mit je einem Zugab-Tag: ... ... : a) dreinächtige und siebennächtige ohne Zugab-Tag nach den ältesten Gesetzen; b) einen dag und vierzehn nacht; ...
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