Carolina

[102] Carolina ist der Name der Reichs-Halsgerichtsordnung Karls V. vom Jahre 1532. Während das Strafrecht im Mittelalter nur in unvollkommenen Aufzeichnungen oft bloss lokaler Natur, in den Reichsgesetzen, in den Rechtsspiegeln, den Stadtrechten oder bloss nach mündlicher Überlieferung vorhanden gewesen war, fanden im 15. Jahrh. die auf das kanonische und römische Recht gebauten Schriften der italienischen Praktiker Eingang und veranlassten eine Reihe nach den Grundsätzen dieser neuen Jurisprudenz hergestellter Halsgerichtsordnungen. Bedeutend wurde namentlich die durch Johann Freiherrn zu Schwarzenberg verfasste Bamberger Halsgerichtsordnung vom Jahre 1507, sie wurde das Muster der Brandenburgischen vom Jahre 1516 u. ebenfalls der peinlichen Gerichtsordnung zu Grunde gelegt, die auf Anregung des Kammergerichts nach vielen Verhandlungen seit 1498 endlich auf dem Augsburger Reichstage von 1532 publiziert wurde. Die Carolina, wie sie später genannt wurde, oder Constitutio criminalis Carolina besteht aus 219 Artikeln.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 102.
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