Konkordate

[523] Konkordate, d.h. Vereinbarungen zwischen der staatlichen und der katholisch-kirchlichen Gewalt, die von beiden Seiten als bindende Gesetze betrachtet werden, sind durch den Streit zwischen Papsttum und Kaisertum hervorgerufen worden, wobei es sich namentlich um die Investitur (siehe diesen Art.) handelte; das Wormser Konkordat vom Jahre 1122 brachte die erste Lösung dieses Streites. Spätere Konkordate stammen aus dem 15. Jahrh., in welchem Martin V. auf dem Constanzer Konzil 1418 drei Konkordate abschloss, die sich auf die Einschränkung der Annaten (siehe diesen Art.), der Kommenden, d.h. der ohne Verpflichtung zu wirklichen Amtsführungen übergebenen Benefizien, und der päpstlichen Dispensationen bezogen, und zwar mit der deutschen Nation, den romanischen[523] Staaten und den Engländern. Diesen Vereinbarungen folgten ähnliche in schneller Reihenfolge.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 523-524.
Lizenz:
Faksimiles:
523 | 524
Kategorien: