Synoden

[959] Synoden. Versammlungen der Bischöfe kommen schon in den ersten Jahrhunderten der Kirche vor; anfangs auf engere durch Nationalität und Sprache verbundene Kreise beschränkt, umfassen sie seit Konstantin d. Gr. das ganze römische Reich, die ganze Christenheit. Bis in die Mitte des 9. Jahrhunderts wurden solche ökumenische Synoden nur im griechischen Sprachgebiet, und zwar in Kleinasien oder Konstantinopel gehalten; es sind das die Synoden 1. von Nicäa 325, 2. von Kontantinopel 381, 3. von Ephesus 431, 4. von Chalcedon 451, 5. von Konstantinopel 553, 6. von Konstantinopel 680, 7. von Nicäa 787, 8. von Konstantinopel 869. Daneben gibt es zahlreiche Provinzial- und Metropolitansynoden. Für diejenigen Synoden, die im fränkischen Reiche abgehalten wurden, nahmen die Könige von jeher die Befugnis in Anspruch, dazu ihre Zustimmung zu erteilen oder geradezu Zeit und Ort der Synode zu bestimmen; hatte der König selbst die Bischöfe zur Versammlung eingeladen, so pflegte er wohl auch persönlich sich dazu einzufinden und die weltlichen Grossen mit zu berufen, wobei dann die Geistlichen bald für sich allein, bald mit den weltlichen Grossen zusammen berieten; Regel war, dass diese Synoden mit den Reichsversammlungen zum Teil zusammenfielen, daher die Reichssynoden geradezu als Reichstage betrachtet wurden; so blieb es bis ins 11. Jahrhundert. Seit der Ausbildung des Primates und der asketisch-kirchlichen Reform der Welt- und Klostergeistlichkeit verloren die deutschen Synoden ihren weltlich-staatlichen Charakter, und päpstliche Legaten lenkten jetzt den Gang und Geist der Versammlungen; nacheinander traten nun auf Befehl des Papstes meist[959] in seiner eigenen Pfarrkirche, dem Lateran, grosse abendländische Synoden auf, die erste im Jahr 1123 zur Genehmigung des Wormser-Konkordates, die zweite 1139, die dritte 1179, die vierte und zugleich die glänzendste im Jahr 1215, von Innocenz III. veranstaltet, an der 412 Bischöfe, 800 Äbte und Prioren nebst Abgeordneten der morgenländischen Patriarchalkirchen und zahlreiche Gesandte von Fürsten und Herren teilnahmen; hier wurde das Dogma von der Wandlung sanktioniert, die Ohrenbeichte gesetzlich festgestellt und Verordnungen über Inquisition und Ketzergerichte erlassen. Diesen Laterankonzilien schliessen sich an die beiden Lyoner Synoden 1245 und 1274 und das Konzil von Vienne 1311, das den Tempelorden aufhob. Gegenüber diesen päpstlichen Synoden, die mehr approbierende Versammlungen für päpstliche Beschlüsse waren, folgen die reformatorischen Konzilien des 15. Jahrhunderts, welche die Kirche an Haupt und Gliedern zu reformieren beabsichtigten. Dahin gehören die Konzile von Pisa 1409, Konstanz 1414–1418, Basel 1431–1443, Ferrara und Florenz 1438–1439. Der Restitution des Papsttums diente endlich 1545–1563 das Konzil von Trient.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 959-960.
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