[21] 1B. Adalbero, Ep. (6. Okt.) Der sel. Adalbero, den Einige unter die »Heiligen« zählen, hatte den Grafen Arnold von Schärdingen oder Lambach, einem Schlosse am Traunfluß gelegen, zum Vater und zur Mutter Aegila, aus dem östlichen Franken geboren. Daher brachten ihn die Eltern frühzeitig in die Domschule zu Würzburg. Als Jüngling bezog er die Universität Paris, wo er unter Andern den hl. Bischof Altmann von Paßau zu seinem Studiengenosse hatte. Nach dem Tode des Bischofs Bruno von Würzburg wurde er einstimmig von Geistlichkeit und Volk zum Bischof erwählt. Seine bischöfliche Verwaltung fiel in die für die Kirche Deutschlands höchst betrübte Zeit Heinrichs IV.; allein Adalbero stand unerschütterlich treu auf Seite der Wahrheit und Gerechtigkeit, und protestirte mit Hermann, Bischof von Metz, gegen die Beschlüsse der Wormser Versammlung, durch welche Gregor VII. abgesetzt wordenwar, weßwegen dann Adalbero aus seinem Bisthum verjagt und dieses einem anderngegebenwurde. Inganz Deutschland befanden sich damals nur 5 Bischöfe, welche, dem rechtmäßigen Kirchenoberhaupte treu, alle Verfolgungen standhaft ertrugen, nämlich der fromme Bischof Gerhard von Salzburg, Bischof Altmann von Paßau, Bischof Hermann von Metz, Bischof Meginward von Freising, und der Bischof von Würzburg, Adalbero. Nach der Vertreibung aus seinem Bisthume zog sich Adalbero nach Lambach zurück, wo sein Vater eine geistliche Genossenschaft gegründet hatte, deren Mitglieder in einzelnen zerstreut umherliegenden Zellen wohnten. Weil er diese Genossenschaft sehr zerfallen fand, so stiftete er mit seinem väterlichen Vermögen ein förmliches Kloster, wobei er den Geistlichen in den Hütten umher den nöthigen Unterhalt bis an ihren Tod fortreichen ließ. Nach der Ueberwältigung Heinrichs IV. durch den Gegenkaiser Hermann kehrte Adalbero auf kurze Zeit in sein Bisthum zurück, mußte aber dasselbe bald wieder verlassen. Er zog sich abermal nach Lambach zurück und starb daselbst zwei Jahre nach Einweihung der dortigen Kirche, um 1090. Sein Leichnam ward in dieser Kirche feierlichst beigesetzt.