[288] 8S. Apollonius, M. (18. Apr.) Nach dem Berichte des Kirchengeschichtschreibers Euseb ius sah die Kirche bei der Ruhe. die nach dem Todedes Kaisers Marcus Aurelius (im Jahre 180) unter der Regierung seines Sohnes Commodus für sie eintrat, die Zahl ihrer Kinder ungemein wachsen, so daß mehrere Personen, selbst aus den vornehmsten ten. Unter die Zahl derjenigen, welche dem Götzendienste abschwuren, gehörte auch der hl. Apollonius, der nach dem Berichte des hl. Hieronymus Senator war und im Rufe wissenschaftlicher Kenntnisse und philosophischer Weisheit stand. Kaum aber hatte er die Wahrheit erkannt, als er mit gleichem Eifer und Erfolge die hl. Schrift studirte und in die Geheimnisse des Reiches Gottes immer tiefer eindrang. Doch wurde er von einem Sclaven (ob von seinem eigenen, und ob der Verräther Severus geheißen, ist nicht gewiß) bei dem Präfecten der Leibgarde, Perennis (Perennius) mit Namen, angegeben, daß er ein Christ sei, worauf zwar der unglückselige Sclave nach dem Gesetze Marc Aurels, welches bei Todesstrafe verbot, die Christen des Glaubens wegen anzuklagen, getödtet (fractis cruribus occiditur), aber auch der hl. Apollonius ergriffen und vor den Richter gestellt wurde. Dieser bat ihn inständig, das Christenthum zu verlassen und so sein Leben und sein Vermögen zu retten; allein er blieb standhaft bei seinem Glauben und wurde deßhalb vom Richter an den Senat verwiesen, um sich da über seinen Glauben zu verantworten. Der hl. Apollonius, aufgefordert, Rechenschaft über seinen Glauben zu geben, hielt nun vor dem Senate zur Vertheidigung des Christenthums eine herrliche Rede, wurde aber doch zum Tode verurtheilt, weil sich der Senat an die weitere Bestimmung des Gesetzes Marc Aurels hielt, daß jeder Christ verurtheilt werden solle, wenn er einmal seiner Religion wegen vor Gericht gebracht worden. Der hl. Apollonius vollendete das Bekenntniß seines Glaubens durch den Tod mit dem Schwerte um das Jahr 185 (nach Butler aber 186) und steht sein Name am 18. April im Mart. Rom., wo bezüglich seiner Vertheidigungsrede vor dem Senat bemerkt wird, er habe eine ausgezeichnete Schrift abgefaßt und sie im Senat vorgelesen (insigne volumen composuit, quod in Senatu legit). Auch der hl. Hieronymus, der diese Rede las, ertheilt ihr alles Lob. – Ob sein Leib zu Bologna und sein Haupt zu Ebora in Portugal sich befindet, wie Einige wollen, ist nicht gewiß.