Arcadius, S. (1)

[299] 1S. Arcadius, M. (12. Jan.) Griech. = Einer aus Arkadien; der Hirte etc. – Der hl. Arkadius war nach den Acten, die bei den Bollandisten mitgetheilt werden, aus Achaia, nach Andern aber, denen unsere Gewährsmänner beistimmen, aus Mauritanien gebürtig, wo er auch, und zwar zu Cäsarea, gemartert wurde. Bei der Verfolgung, die in seiner Vaterstadt ausgebrochen war, begab er sich in die Einsamkeit, verließ sie aber bald wieder, als er hörte, einer seiner Verwandten werde seinetwegen gefangen gehalten. Vor den Richter getreten, legte er ein unerschrockenes Bekenntniß seines Glaubens ab, worauf er zur grausamsten Marter verurtheilt wurde. »Ergreift diesen Gottlosen,« sprach der zornentbrannte Richter, »und schneidet ihm ein Gelenk nach dem andern entzwei, und zwar ganz langsam, damit er einsehen lerne, was es heiße, die Götter seiner Voreltern zu verlassen und eine unbekannte Gottheit anzubeten.« Also geschah es. Es wurden ihm langsam die Gelenke der Finger, Arme und Schulter durchschnitten; dann legten sie ihn auf den Rücken und zerschnitten ihm die Zehen, die Füße, die Beine und Schenkel. Freudig gab der hl. Blutzeuge seine Glieder hin und bewies während dieser grausamen Marter eine mehr als heldenmüthige Geduld. Nachdem er noch zu den Anwesenden gesprochen, verschied er sanft [299] im Herrn. Die Christen sammelten seine Glieder und verschlossen sie in ein Grab. Sein Name steht am 12. Jan. im Mart. Rom.


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Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 299-300.
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