Elisabeth, B. (21)

[46] 21B. Elisabeth (Isabella), V. regia. (31. Aug.) Diese sel. Elisabeth war eine Schwester Ludwig des Heiligen; denn ihr Vater war König Ludwig VIII. von Frankreich und ihre Mutter Blanca von Castilien, eine durch körperliche Schönheit und Geistesschärfe ausgezeichnete Frau. Sie erblickte das Licht der Welt im Monat März des Jahres 1225. Von Jugend an frommen Sinnes schlug sie, nachdem schon die gewünschte Vermählung mit dem Grafen Hugo von Oesterreich zu nichte geworden, auch die Anträge Conrads, Kaisers Friedrichs II. Sohn, aus, selbst gegen das Zureden des Papstes Innocenz IV, welcher indessen sie mit viel Lob überhäufte, als sie ihm ihren festen Entschluß entdeckte, jungfräulich zu bleiben. Sie gründete im J. 1255 die Abtei Longi-Campi (Longs-Champs, d. i. Langenfeld) im Stadtgebiete von Paris, nahe bei der Kirche des hl. Clodoald (Saint Cloud) und trat i.J. 1260 mit 20 Jungfrauen in dieses Kloster, nachdem Papst Alexander IV. ihre Regel, welcher die des hl. Franciscus zu Grunde lag, bestätigt hatte. Bald aber stellte es sich heraus, daß die Regel allzu streng war, und Papst Urban IV. bestätigte sodann im J. 1263 die abgeänderte und gemilderte Regel, nach welcher die Schwestern auch »Urbanistinnen« hießen. Ob indessen diese sel. Elisabeth wirklich eine Religiose war, wird von den Einen beiaht, von den An dern verneint, von Allen aber ihr klösterlicher Aufenthalt zugegeben. Nachdem sie während einer schweren und langwierigen Krankheit eine wunderbare Geduld an den Tag gelegt, starb sie um Mitternacht des 23. Februars 1270, und wurde in der Klosterkirche begraben. Nach 9 Tagen wurde ihr Grab, um es mehr zu verzieren, geöffnet, und man fand all' ihre Gliedmassen weich, ihr Antlitz schön und blühend, ihre Augen milden Blickes, und ein Wohlgeruch entstieg ihrer Gruft. Auf ihre Fürbitte geschahen viele Wunder, so daß Papst Leo X. durch einen Cardinal sie untersuchen ließ, und hierauf dem Kloster im J. 1520 erlaubte, am 31. August ein Fest zu feiern und ein eigenes[46] Officium zu recitiren. Im J. 1688 gestattete die S. Congreg. Rit. das Fest mit einer Octav zu feiern, und im J. 1696 ertheilte dieselbe Congregation dem Orden des hl. Franciscus die Erlaubniß, die heil. Messe (de Communi) zu Ehren der sel. Elisabeth zu lesen, und die Tagzeiten zu beten (ritu sem.) Feierlich heilig gesprochen wurde sie bisher noch nicht. (IV. 787.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 46-47.
Lizenz:
Faksimiles:
46 | 47
Kategorien: