Hereswida, V.

[659] V. Hereswida, Reg. Vid. Mon. (1. Dec. al. 1. 20. 23. Sept. 30. Dec.) Die ehrw. Hereswida, auch Hereswyda, Hereswitha, Herswida und Eresvitha genannt, war eine Enkelin (neptis) des hl. Königs Edwinus1 von Northumberland, nämlich eine Tochter seines Sohnes Herericus, und eine Schwester der hl. Hilda (s. d.) Nach dem Tode ihres ersten Gemahls, als welcher bei den Bollandisten (Sept. VI. 106) Ethelher, König der Ostangeln, bezeichnet ist, wurde sie mit Anna, dem Könige der Westangeln, vermählt. Aus erster Ehe stammte die hl. Abtissin Sethrida (Setrid) von Faremoutier (S. Pharae monasterium). Aus zweiter Ehe gebar sie nach den Bollandisten (Jan. I. 627) sechs Kinder, nämlich Sexburga, Etheldreda, Ethelburga, Witburga, Jurminus und Adulphus, von welchen die ersten fünf als »Heilige« verehrt werden. Nachdem ihr Gemahl durch den Mercier-König Penda im J. 654 ermordet worden,24 ging sie nach Frankreich in das durch die hl. Klotilde gestiftete und vorzüglich durch die hl. Bathildis dotirte, in der Diöcese Paris gelegene Kloster Chelles (Cale), wo sie ihr Leben in großer Heiligkeit beschloß. Nach Lechner, wo sie »ehrwürdig« genannt wird, wäre sie im J. 647 gestorben, während sie nach den Bollandisten später starb. Nach Migne wird sie am 23. Sept. verehrt. [659] Die Bollandisten haben sie am 20. Sept. (VI. 106) und am 23. Sept. (VI. 538) unter den »Uebergangenen« mit dem Bemerken, wie zwar ihre Vorfahren sie unter die »Heiligen« gerechnet haben (Jan. I. 627), wie sie sich aber noch nicht getrauten, sie den »Heiligen« oder »Seligen« beizuzählen, bis sie sicherere Anhaltspunkte über ihre öffentliche Verehrung erhalten hätten, besonders da auch Castellanus und Andere sie nur »ehrwürdig« nennen. Näheres behalten sie sich vor für den 1. December, an welchem Tage die sel. Hereswida auch im Elenchus vorkommt. Vgl. V. Eresvitha. †


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 659-660.
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