[182] 2S. Johanna, (12. al. 13. 14. Mai), die fromme Tochter des Königs Alphons V. von Portugal, geboren im J. 1452, gestorben im J. 1490, wird von den Bollandisten als Nonne im Dominicanerkloster Aveiro (Averium) am 12. Mai (III. 3), ihrem Todestage, unter den »Uebergangenen«, dann auch im El. an eben diesem Tage erwähnt, während [182] ein Theil sie am 13., Artur am 14. Mai angibt. Im Appendix zum Monate Mai (VII. 719) nimmt aber Papebroch dieselbe als S. Joanna wieder auf und bringt deren ausführliches Leben zur Mittheilung. Hienach war Johanna's Vater König Alphons V. von Portugal; die Mutter hieß Isabella. Nachdem diese seine fromme Gemahlin lange Zeit ohne ehelichen Segen geblieben, schenkte ihnen Gott ein gesundes, wohlgebildetes Mädchen, welches am 16. Febr. 1452 zu Lissabon geboren wurde, und welchem Isabella aus besonderer Verehrung gegen den hl. Evangelisten Johannes den Namen Johanna gab. Nachdem die Mutter noch im J. 1456 einen Sohn Johannes geboren hatte, starb sie nach wenigen Tagen. Johanna aber entwickelte von Tag zu Tag mehr Vorzüge des Körpers und Geistes und leuchtete am Hofe durch Andacht und Sittsamkeit. Sie bildete auch ihre ganze Dienerschaft zur größten Eingezogenheit, verbannte alle eitle Lustbarkeit, trug unter den seidenen Gewändern einen rauhen Bußgürtel, und wenn sie einmal auf Bitte oder Befehl ihres Vaters ein weltliches Vergnügen mitgemacht hatte, schloß sie sich hernach in ihre Kapelle ein und flehte zu Gott, daß Er sie noch alle Eitelkeit ablegen und Ihm allein dienen lasse. Oft blieb sie dort den größten Theil der Nacht in Gebet versunken, bis der Schlaf sie überwältigte, worauf sie am frühen Morgen ihr Flehen nochmal erneuerte. Sie liebte es, alle ihre Abtödtungen sorgfältig zu verbergen, und ließ sich dieß nicht minder angelegen seyn, als die eifrige Ausübung selber. Manche fürstliche Bewerbungen um ihre Hand, die von Zeit zu Zeit eintraten, wurden von ihr, die ganz nur Gott dienen wollte, abgewiesen, z.B. eine solche von dem nachmaligen römischen Könige Maximilian I. im J. 1475; manche andere wurden, wenn Johanna auf Bitten und Beschwören, ja Bedrohen von ihren Verwandten endlich ein zustimmendes Wort geben mußte, durch den während der Verhandlungen erfolgten Tod des den Antrag stellenden Theiles zu nichte gemacht. Es waren das jene von Seite des französischen Königs Ludwig XI. und die, welche König Richard III. von England an sie gelangen ließ. Johanna konnte nie aus ihres Herzens Grunde in irgend eine Ehe willigen, nur dem Drängen der Ihrigen machte sie ein ihr selbst peinliches Zugeständniß und wenn sie sich dann unter Thränen und Gebet zu Gott gewendet hatte, um ihm ihre Noth zu klagen, so trat beide Male (im J. 1483 und im J. 1485) durch das unverhoffte Ableben ihre Erhörung vom Sitze des Allwaltenden zum Zeugnisse für sie ein. Indem Johanna so in ihrer tugendhaften Richtung verharrte, ihren andächtigen Uebungen und ihren frommen Werken immer eifriger dahingegeben, wurde ihr nach und nach der Gedanke eigen, in einen frommen religiösen Verein, in ein wohlgeregeltes Kloster, und zwar in das Dominicanerstift Aveiro zu treten. Von dort hatte ihre ihr gleichgesinnte Jugendfreundin, das adelige Fräulein Eleonore de Menezes, ihr sichere Nachricht gegeben, wodurch die auch von anderer Seite geschöpfte Erkundigung bestätigt wurde, welches Beispiel der Armuth, wie gute Zucht dort bestehe. So fanden sie sich, da sie anfänglich Beide Clarissinnen hatten werden wollen, nun bald bei den Dominicanerinnen in Aveiro beisammen. Schwer war es, so Johanna's Vater, dem Könige Alphons, gefallen, was nur sein ganz katholischer christlicher Sinn zugeben konnte, seiner zärtlich geliebten Tochter zu willfahren, als sie (im J. 1471) bei seinem Empfange bei der siegreichen Rückkehr aus Afrika von der Erstürmung Tangers, mit festlichen Gewändern ihm zu Liebe geschmückt, in bewegenden Worten ihren Entschluß ihm vortrug; insbesondere aber that er es ungern darum, weil sein Stamm an Sprossen eben nicht sehr zahlreich war. Auch verlangten die dabei gegenwärtigen Großen des Reiches, worunter namentlich der Infant, ihr Bruder, war, Johanna müsse, als zweitnächste Erbin des Reiches, im Falle der Noth aus dem Kloster auf den Thron geholt werden können. Johanna erbat sich des Vaters und des Bruders Hand zum Kusse, sanft auf die Vorwürfe, daß sie ihn ganz allein zurücklasse, diesem erwidernd, sie hege die gewisse Zuversicht, daß Gott ihnen Söhne und Erben nach Verlangen schenken werde. Die Ankunft in Aveiro verzögerte sich indeß noch bis zum 30. Juli 1472. Erst am 4. August begab sie sich dann wirklich in das Kloster. Nachdem sie noch über 2 Jahre unter immer größerem Tugendfortschritte sich dazu vorbereitet hatte, ließ sie sich am 25. Jan., dem Feste der Bekehrung des Apostels Paulus, im J. 1475 einkleiden. Die zu allem Guten wohlbereitete Johanna trug als Novizin jede Eigenschaft an sich, welche den [183] ächten klösterlichen Beruf begleiten. Sie war höchst gewissenhaft in dem Kreise der obliegenden Verpflichtungen, voll der lautersten Demuth, sie war emsig mit den Schwestern beschäftigt bei der Bäckerei, bei Besorgung der Wäsche, beim Getreideputzen etc. Auch das Spinnen erlernte sie und spann mit den Schwestern Stunden lang, wobei alle immer stillschwiegen; und so verrichtete sie mit ihnen die niedrigsten häuslichen Geschäfte freudig und in der herzlichsten Einfalt. Sie war gegen kranke Schwestern höchst mitleidig, wußte den in irgend einer Art Geprüften oder wie immer Versuchten tröstende, erheiternde Worte beizubringen, war voll Freundlichkeit, voll Liebe gegen Alle. Auch unschuldige kleine Ergötzlichkeiten an den Festtagen Maria's und des Herrn machte sie mit ihnen gerne mit, so schwere Bußübungen sie sich dann wieder zu anderer Zeit für sich selber auferlegte. So sehr also die fromme Infantin zum klösterlichen Leben geeignet war, deren ganzes früheres Benehmen am Hofe hiezu die beste Einleitung gewesen war, so wollte es die Vorsehung gleichwohl nicht, daß Johanna jemals die wirklichen Klostergelübde, die sie so trefflich zu vollziehen wußte, mit dem Bekenntnisse ihres Mundes feierlich oder auch nur in engerem Kreise ablegte. Denn zum Theil war es eine bedeutende Unpäßlichkeit, von der sie schon ein Jahr nach ihrer Einkleidung betroffen wurde, zum Theil aber und zwar noch mehr die noch immer nicht durch Sprossen hinreichend gesicherte Thronfolge Portuzals, welche der Infantin nach dem Gutachten der einsichtsvollsten und frömmsten Männer, die deßhalb befragt wurden, die wirkliche Profeß zu ihrem großen Verdrusse und Schmerze nicht gestatteten. Welche heftige Kämpfe, Vorwürfe, qualvolle Auftritte, Drohungen aus der letztgenannten Ursache sie von vielen Seiten, vom Könige, dann von ihrem Bruder, vom Hofe, von den Großen des Reiches, vom Volke, selbst von den fürstlichen Bewerbern zu erfahren hatte, ist in der Lebensgeschichte in sprechender Darstellung auf vielen Seiten zu lesen. Doch war ihr Herz in allen seinen Bewegungen desto treuer dem zugethan, was sie mit der Stimme ihres Mundes nie hatte geloben dürfen. Auch beseitigten sich ihr die Hindernisse insoweit, daß sie am Feste der heil. Jungfrau und Martyrin Katharina, gegen die sie eine ganz besondere Verehrung hegte, wenigstens eines der Gelübde, nämlich der beständigen Keuschheit, im J. 1485 entrichtete. Der König Alphons V., ihr Vater, der am 28. Aug. 1481 seine Augen schloß, hatte nämlich auf seinem Todtbette, kurz vor seinem Ende, außer seinem Sohne und Nachfolger Johannes noch zwei Enkel gesegnet, einen von Johanns rechtmäßiger Gemahlin Eleonora, den andern, der erst unlängst geboren worden war, von außerehelicher Erzeugung. Dieser wurde Georg getauft und von seinem dritten Monate an in Aveiro unter der Aufsicht Johanna's auf Bitten des Königs Johann erzogen. Nachdem dieser letzte Sprößling ihres Bruders bereits 4 Jahre alt, seine Gesundheit aber eine so kräftige war, daß man auf ein vollkommenes Alter rechnen konnte, ließ sich Johanna durch nichts mehr abhalten, ihre Reinigkeit Gott zu weihen. Wie sehr sie über ihre eigene Seele selbst gegen die kleinsten Fehler wachte, zeigt ihre Gewohnheit, daß sie zur Erinnerung für ihr Gedächtniß Alles, was sie beging, sogleich aufschrieb, wozu sie immer ein Blatt Papier nebst Bleistift sich zur Hand gelegt hatte; vor jeder Beicht durchlas sie es und vergegenwärtigte sich daraus ihren Gewissenszustand. Wie besorgt sie aber auch für die Seelen Anderer war, darüber gibt ihr früher Tod Zeugniß, der in Folge einer Vergiftung durch einen Trunk Wassers bei großer Hitze ihr von einigen einst unlieb zur Ordnung gewiesenen Weibspersonen zugefügt worden seyn soll. Von jenem Augenblicke an (es geschah etwa im J. 1486) war sie einem bleibenden Siechthum verfallen. Am 9. Dec. 1489 erkrankte sie aber in der betrübendsten Weise. Ein heftiges Fieber trat ein. Die größte Geduld, die unbedingteste Folgsamkeit gegen die Aerzte, das lebhafteste Verlangen, dem klösterlichen Gottesdienste beizuwohnen, dann zuletzt der andächtigste Empfang der heil. Sacramente kennzeichneten sie auf ihrem Krankenlager. Sie hatte auch noch eigenhändig ihr Testament aufgesetzt, worin sie das Kloster Aveiro als Erben des größten Theiles ihres Besitzes bezeichnete, welches aber in der That nachmals nie etwas davon bekam. Bei dem klaren Bewußtsein, das sie bis zum letzten Athemzuge behielt, betete sie viel mit vernehmlicher Stimme, redete rührende Worte des Abschiedes zu den ihr Nahestehenden und bat, daß man sie in Aveiro im klösterlichen Kleide begraben möge. Sie entschlief sanft nach 2 Uhr Morgens am 12, Mai[184] 1490. Im J. 1577 wurde ihr Leib erhoben. Im J. 1626 ließ der Bischof von Coimbra den Proceß über die gottselig Verstorbene aufnehmen, der auf S. 758–762 die Abhandlung Papebroch's beschließt. Obwohl Papebroch ihr nirgends die Benennung »heilig« oder »selig« ertheilt findet, nimmt er doch wegen der vorhandenen ganz bestimmten Verehrung, wie er sagt, keinen Anstand, unter dem Titel S. Joanna ihr Leben in diesem Nachtrage mit möglichster Vollständigkeit zu besprechen. Bei Benedict XIV. (De Canonix. lib. I. cap. 31. nr. 14) steht sie als »selig«; ihre Seligsprechung geschah durch Innocenz XII. (lib. II. cap. 24. nr. 64), wie auch im Mart. Ordinis Praedicatorum am 12. Mai angegeben steht. (VII. 719–762.)
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