[351] 397Johannes Gropperus, (8. al. 9. 14. März), im J. 1502 zu Söst oder Soest (Susatum) in Westphalen geboren, hatte zum Vater den dortigen Bürgermeister, welcher der katholischen Religion so treu war, daß er, als die Lutheraner in Söst sehr zahlreich wurden, nach Köln übersiedelte. Dort erwarb sich Johannes schöne Kenntnisse und zuletzt an der Akademie den Doctorgrad. Seine Gelehrsamkeit und Weisheit, sein unbescholtenes Leben, erwarden ihm nachmals das Archiviakonat in Bonn. Doch nicht lange behielt er diese Würde, indem der Erzbischof [351] Hermann von Köln ihn an seinen Hof zog und sich seiner zu den wichtigsten Geschäftenbediente. In diesem Amte wirkte Johannes trefflich für die Erhaltung der katholischen Religion im Bisthume Köln. Mit Wort und Schrift bekämpfte er die Abtrünnigen und wurde, als sein Erzbischof Hermann selbst der Neuerung sich geneigt erwies, dessen heftigster Gegner. Nach Feller (III. 401) befürwortete er auch wirklich auf dem Reichstage zu Worms im J. 1545, auf welchen er gesandt worden war, die Absetzung dieses Erzbischofs Hermann, Grafen von Wied (rsp. Neuwied) durch Papst und Kaiser, welche auch erfolgte. Schon im J. 1541 war Johannes Gropper auf dem Religionsgespräche zu Regensburg als Abgesandter des Kaisers Karl V., der nebst ihm noch zwei andere katholische Theologen dahin beauftragt hatte. Wollte Johannes350 Eck auch an seiner Person Anstand finden, so fand er bald Gelegenheit, sich in dieser Beziehung vollkommen zu beruhigen (Feller). Bei W.W. (IV. 775) ist bemerkt, daß Gropper in Verbindung mit Bucer und (W.W. IX. 112) dem Belgier Veltwick das Regensburger Interim verfaßt habe, welches den Protestanten zu günstig war; daher komme der Tadel, der ihn von Johannes Eck betraf. Im J. 1551 nahm ihn der neue Erzbischof Adolph von Schauenburg mit sich auf die Kirchenversammlung von Trient, wo er sich nach Fehler sehr auszeichnete. Auch auf den Kölner Provinzialconcilien von 1536 und 1549 war er eine Hauptperson gewesen. Papst Paul IV., welchem die Verdienste und der Werth dieses Mannes nicht unbekannt geblieben waren, hatte ihn im J. 1555 zum Cardinal ernannt. Johannes weigerte sich aber demüthig dieser Würde. Doch auf das Drängen des Papstes und sein Anmahnen, nach Rom zu kommen, trat er im J. 1558 am 26. August die Reise an. Zu Rom galt er, wie Pallavicini in seiner Geschichte des Trienter Concils bemerkt, »für einen höchst gelehrten und einsichtsvollen Mann, zumal in Betreff der deutschen Verhältnisse, worin ihm an Erfahrung Niemand gleich kam.« Schon aber hatten, ehe er noch nach Rom gekommen war, Neider und Feinde ihn beim Papste, wie Weißbacher (III. 177) erzählt, auf alle Weise verleumdet, besonders auch als im Bezug der Rechtgläubigkeit nicht gut bestellt ihn geschildert. Johannes hatte begonnen, sich zu rechtfertigen und seine Unschuld darzuthun. Der Gram aber über die unerwartete üble Begegnung in der Hauptstadt des katholischen Glaubens, für welchen er so Vieles gethan, und dem er so treu ergeben war, raffte ihn in Folge eines viertägigen Fiebers dahin am 8. (nach Feller am 14.) März 1559. Nach Weißbacher hat er den Cardinalhut in Wirklichkeit nicht empfangen, indem er schon halbtodt nach Rom kam, wie bei Marangoni (S. 184) angegeben ist, wo auch ein Schriftsteller genannt wird, der da sagt, Gropper sei am 9. März 1558 zu Köln gestorben. Er hatte die heil. Sacramente sich noch vor seinem Tode reichen lassen. Seine Leiche erhielt ein höchst ehrenvolles Begräbniß; sie fand in der deutschen Kirche St. Maria dell' Anima (B. Mariae de Anima) zu den Füßen des Papstes Hadrian VI. ihre Ruhe. Papst Paul IV. hielt ihm persönlich die Leichenrede, worin er unter Anderm sagte: Dominum Gropperum nequaquam amisimus, sed praemisimus, d.h. »den Herrn Gropper haben wir nicht weggeschickt (verloren), sondern vorausgeschickt.« Gropper war ebenso gelehrt, als fromm und gläubig; die priesterliche Reinigkeit galt ihm sehr hoch. Nach W.W. (IV. 775) ist es ihm hauptsächlich zu danken, daß Köln und das Kölner Land katholisch blieb. Bei dieser kurzen Lebensskizze benützten wir vorzüglich Strunck's Westfalia sancta pia beata, in der neuen Auflage von Dr. W. E. Giefers (II. 202).