Johannes I., S. (68)

[239] 68S. Johannes I.., Papa (27. Mai, al. 12. Jan. etc.). Dieser hl. Papst, aus Toscana gebürtig, ward früh unter den römischen Klerus aufgenommen und war Erzdiakon, als man ihn am 13. August 523 zum Nachfolger des Papstes Hormis das wählte. Italien war damals unter der Herrschaft des Gothenkönigs Theodorich, welcher den Arianismus sehr beschützte. Kaiser Justinus II. erließ im J. 524, nachdem er schon im J. 523 die Ausrottung der Manichäischen Irrlehre befohlen hatte, ein Edict, welchem zufolge die im oströmischen Reiche lebenden Arianer alle ihre Kirchen den katholischen Bischöfen zurück geben sollten, damit diese sie wieder einweihten. Da wandten sich die Arianer an Theodorich, und dieser schickte eine Gesandtschaft, bestehend aus dem Papste, fünf Bischöfen und vier römischen Senatoren, nach Constantinopel mit dem Auftrage, von dem Kaiser zu verlangen, daß Diejenigen wieder zur Arianischen Lehre zurücktreten dürften, welche durch verschiedene gewaltsame Mittel gezwungen worden seien, dieselbe abzuschwören, und Alles aufzubieten, um die Widerrufung des genannten Edicts und die Zurückgabe der entrissenen Kirchen zu bewirken. Der Papst soll das erste Begehren zurückgewiesen und nur versprochen haben, dahin wirken zu wollen, daß der Kaiser die Arianer mit Mäßigung behandle und ihnen die Kirchen wieder gebe, in deren Besitz sie waren. Johannes wurde in Constantinopel mit allen Ehren [239] empfangen. Viele gingen ihm meilenweit mit Kreuz und Kerzen entgegen. Der Kaiser selbst warf sich nach dem Zeugnisse des Anastasius ihm zu Füßen. Beim Einzuge in die Stadt soll der Nachfolger Petri einem Blinden das Licht seiner Augen wieder gegeben haben. Auf Einladung des Patriarchen feierte Johannes in der Kathedrale das Hochamt, aber erst dann, nachdem man ihm zur Anerkennung seines Vorranges vor allen übrigen Bischöfen einen besondern Stuhl über den des Patriarchen gestellt hatte. Ueber den Erfolg dieser Gesandtschaft stimmen die Schriftsteller nicht überein. Die Einen sagen, er habe den Kaiser Justinus in seinem Vorhaben, den Arianern die Kirchen wegzunehmen, bestärkt, Andere dagegen, und von ihnen besonders Anastasius, behaupten, der Kaiser habe den Vorstellungen des Papstes nachgegeben und den Arianern Religionsfreiheit wieder gestattet. Dem sei aber wie ihm wolle, Johannes war noch im Morgenlande, als sein vertrautester Freund, der hl. Philosoph Severinus Boëthius, auf Theodorich's Befehl verhaftet wurde. Bei seiner Rückkehr nach Italien traf ihn dasselbe Loos. Kaum war er zu Ravenna, der Residenz des ostgothischen Königs, angelangt, als ihn dieser, weil die angesehensten Mitglieder des römischen Senates hochverrätherische Verbindungen mit dem byzantinischen Hofe eingegangen hätten, mit den vier Senatoren, seinen Gesandtschaftsgefährten, in ein finsteres Gefängniß werfen ließ, in welchem er am 27. Mai 526 starb. Sein Leib wurde im J. 530 nach Rom gebracht und in der St. Peterskirche beigesetzt, mit Ausnahme des Hauptes, welches zu Ravenna verblieb. Theile seiner Reliquien kamen auch in die Kirche St. Ulrich und Afra zu Augsburg. Am 27. Mai gedenkt des hl. Papstes auch das Mart. Rom. und nennt ihn einen Martyrer. Im röm. Brevier wird er am 27. Mai commemorirt mit einer 9. Lection. (VI. 702.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 239-240.
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