[488] 7S. Jovinus, (12. Juli), Bischof von Trient im 1. Jahrhundert, wird bei W.W. (XII. 1200) »heilig« genannt. Jedoch steht er bei Zedler (XLV. 649) nur ganz einfach als der 1. Bischof von Trient, mit dem Jahre 40. Ebeling aber beginnt das Bischofsregister dieses Sitzes erst mit dem hl. Vigilius, der zu Ende des 4. Jahrhunderts lebte. Auch bei Weißbacher wird er als »heilig« angezeigt und zwar am 12. Juli. Er nennt ihn Vorsteher der Kirche von Trient. Er war ein Priester des hl. Patriarchen Hermagoras (s.d.) und wurde von diesem über die Christengemeinde in Trient gesetzt. Er habe noch keine Insel, nur den Stab getragen. Ueberhaupt sehe man, sagt Weißbacher, im bischöflichen Schloß zu Trient die ersten 15 Vorsteher jener Kirche ohne Insel, nur mit dem Stab abgebildet; erst Cyriacus, der 16. Oberhirt, habe die Insel. Die Amtsverwaltung des hl. Jovinus sei in Mitte der vielen Heiden eine sehr mühevolle gewesen. Die Todeszeit und Episkopatsdauer könne als unbekannt nicht angegeben werden. †
Heiligenlexikon-1858: Jovinus, S. (8) · Jovinus, S. (6) · Jovinus, SS. (1) · Jovinus, S. (9) · Jovinus, S. (5) · Jovinus, S. (2) · Jovinus (10) · Jovinus, S. (4) · Jovinus, S. (3)