Jubinus, S.

[489] S. Jubinus, (18. al. 16. April), ein Bischof und Bekenner, dessen Leib zu Lyon ruhen soll. Nach den Bollandisten, welche ihn am 18. April (II. 522) unter den »Uebergangenen« haben, hat er in einigen Kalendarien auch den Namen Tubinus, und am 19. Mai (IV. 295.) haben sie einen Erzbischof von Lyon mit Namen Gebuinus oder Gibuinus oder Jubinus, welcher sicherlich identisch ist mit unserem Jubinus, da sie auf Grund eines Lyoner Proprium diesen Gebuinus auf den 16. oder 18. April setzen. Uebrigens sagen sie, daß sie ihn noch in keinen Fasten gefunden haben, nennen ihn aber doch einmal »heilig«, weßwegen auch wir ihm diese Bezeichnung gaben. S. S. Gebuinus. †


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 489.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: