Judicaël I., S. (1)

[499] 1S. Judicaël I. Rex. (6. März). Dieser hl. Judicael, auch Judaellus, Judhael, Gilquellus und im Franz. Juel, Giguel, Guquel oder Guiguel genannt, war König von Bretagne (Armorica oder Britannia minor). Nach Pierer (XV. 330) war er der ältere Sohn von Hoël III., Graf von Cornwallis, überließ den Thron von Bretagne seinem jüngern Bruder Salomon und wurde Mönch im J. 612. Als sein Bruder ohne Erben starb, übernahm er die Regierung um das J. 632, kehrte jedoch im J. 638 ins Kloster zurück und starb daselbst im J. 658. Nach Bucelin hatte er von seiner gottesfürchtigen Gemahlin Britela 20 Kinder, 16 Söhne und 4 Töchter, welche sich alle in ihrem späteren Leben durch Tugend und Frömmigkeit auszeichneten. Wahrscheinlich war die hl. Euriela (s.d.) eine Tochter von ihm und eine Schwester des Nachfolgenden. Der Regierung müde, habe er zu Gunsten seines ältesten Sohnes gleichen Namens (s. B. Judicaël2) dem Throne entsagt, im Kloster des hl. Maianus oder Mainus (St. Méen) das Benedictinerordenskleid genommen und daselbst ein vollkommenes Tugendleben bis zu seinem Tode geführt, der nach dem J. 660 erfolgt sei. Nach Migne (Dict. icon. 696) wird er dargestellt wie er die Krone niederlegt, um das Ordenskleid zu empfangen. Aus Demuth übernimmt er Dienste in der Küche. Dort wird zugleich bemerkt, daß er nach einigen Hagiologen am 6. März verehrt werde. Auch bei den Bollandisten steht er am 6. März (I. 420), aber unter den »Uebergangenen« mit dem Bemerken, daß er im Kloster des hl. Maianus159 am 16. Dec. verehrt werde, an welchem Tage jedoch Bucelin den Sohn unsers hl. Judicaël hat, nämlich Judicaël II., der zwar bei Pierer auch vorkommt, aber als Sohn des Grafen Gurvand von Rennes, der von 877–888 regiert habe, während bei Butler am 16. Dec. (18,345) nur von Einem hl. Judicael »Fürst von Domnonium160 in Britannien« die Rede ist, der seinem Vater Judhaël im [499] Fürstenthume nachgefolgt sei und sich den Mitte des 7. Jahrhunderts gestorben sei. Auch bei Migne ist nur Ein hl. Judicaël angegeben. Wer hierin das Richtige habe, und ob nicht etwa doch Beide miteinander confundirt werden, können wir nicht entscheiden. S. B. Judicaël2. †


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 499-500.
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