[848] S. Liobera, (8. Oct.), auch Leobaria, Limberia und Scoberia genannt, wurde [848] zwar schon oben (S. 758) als S. Leoberia nach Migne angeführt, doch wollen wir hier noch Einiges nach den Bollandisten nachtragen, welche im Leben der hl. Jungfrau und Martyrin Benedicta184 am 8. Oct. (IV. 213–222) von ihr sagen, daß sie eine der 12 Jungfrauen gewesen sei, die nach den Acten derselben, welche übrigens nach den Bollandisten erst viel später (etwa im 9. Jahrh.) geschrieben wurden und viel Fabelhaftes enthalten, mit ihr aus Liebe zur Armuth Rom verlassen haben und nach Gallien gekommen seien, vielleicht zur Zeit der Kaiser Diokletian und Maximian (284 bis 305). Hier hätten sie sich getrennt, um desto mehr wirken zu können; die hl. Benedicta sei aber mit unserer hl. Liobera, der vornehmsten dieser Jungfrauen, nach Laon (Lugdunum Clavatum oder Laudunum, im Alterthume auch Bibrax genannt) gekommen, wo sie längere Zeit ein frommes abgetödtetes Leben führten. Dann sei die hl. Benedicta in Folge höherer Eingebung nach Origny Auriniacum) an der Oise (Isara, Oesia) der Diöcese Laon in der Picardie gegangen, wo sie nach einem heiligmäßigen Leben vor den Richter Matroclus (Matroculus) geführt wird, dort ihren Glauben an Christus standhaft bekennt und endlich nach vielen Martern, während welcher viele Heiden zum Christenthume sich bekehren, um das J. 286 enthauptet und begraben wird. Um das J. 665 wurde ihr heil. Leib ausgegraben und dort um das J. 680 ein Kloster gebaut, das zuerst Mönchen, dann Benedictinerinnen angehörte und mit der Zeit sehr berühmt wurde. In diesem Kloster wurde ihr heil. Leib öfter erhoben und neu geschmückt. Auch kamen Reliquien von ihr an mehrere andere Orte. Von ihr hat der Flecken heute noch den Namen Origny Ste-Benoite. Von der hl. Liobera aber wird in den Acten nichts Weiteres erwähnt; nur sagen die Bollan. disten am 8. October (IV. 233. nr. 26), daß sie verschieden sei von der hl. Jungfrau und Martyrin Libaria (s.d.), welche auch Leobaria heißt und mit unserer hl. Liobera manchmal verwechselt wird. †