[1] Mablina et Bertranda (31. Mai al. 4. März, 27. Sept. u. 16. Nov.). Diese Namen gehören frommen Schwestern des dritten Ordens des hl. Franz von Assisi an, die von den Boll. zu ersterem Tage genannt, und auf den 27. Sept. verschoben, an diesem Tage aber gänzich übergangen werden. In Huebers Menologium steht erstere zum 16. November. Zu Simana im südlichen Italien gebürtig, trat sie als junge Wittwe von sechzehn Jahren in den dritten Orden, in welchem sie bis zu ihrem Tode (1600) ein so gottinniges Leben führte, daß sie öfter bis in den dritten Tag sich in Ekstase befand. Bertranda von Carmara ist bei Hueber zum 4. März aufgeführt. Wadding erwähnt sie zum J. 1316 als eine Frau von heiligem Wandel. Im A. H.-L. stehen beide als »selig«. (II. 417).